Detailansicht Urteil
Verwalter ist als Stimmrechtsvertreter über seine Abberufung stimmberechtigt, § 25 Abs. 5 WEG
OLG München, AZ: 32 Wx 16/10, 15.09.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigentümer Eigentümerversammlung Abberufung kündigung fristlose Verwalter Verwaltervertrag Organstellung ausschluss Versammlung Eigentümerversammlung Stimmrechtsausschluss Teilnahme teilnahmeberechtigt
Ähnliche Urteile
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- Verwalter handelt bei falschem Versammlungsort nicht pflichtwidrig - Wohnungseigentümer hat Anspruch gegen den Verwalter auf Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG
- Ein-Personen-WEG kann ohne Besschlussfasssung bauliche Veränderungen vornehmen - Zur Nichtigkeit eines unbestimmten Beschlusses über bauliche Veränderungen
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Teilungserklärung Beirat Eigenbedarfskündigung Makler Wirtschaftsplan Beschluss Protokoll Gemeinschaftseigentum Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Verwalter Veränderung Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Sondereigentum Tierhaltung Anfechtungsklage Schimmel Arzthaftung Organisationsbeschluss Garage Gegenabmahnung Mietminderung Verkehrsunfall Miete Wohnungseigentümer Wurzeln Kurioses Telefonwerbung Abschleppen Kündigung Treppenlift Jahresabrechnung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
