Detailansicht Urteil
Eigentümer durfte wegen der Corona-Pandemie nicht an WEG-Versammlung teilnehmen - alle Beschlüsse sind nichtig
AG Hannover, AZ: 407 C 3835/21, 22.10.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 55/20, 07.05.2021
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 97/20, 16.02.2021
-
AG Recklinghausen, AZ: 90 C 45/20, 29.12.2020
-
AG Dortmund, AZ: 514 C 88/20, 19.11.2020
-
AG Bad Schwalbach, AZ: 3 C 268/20, 26.10.2020
Ähnliche Urteile
-
AG Augsburg, AZ: 31 C 2231/20 WEG, 30.09.2021
-
AG München, AZ: 1291 C 2946/21, 25.02.2021
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümerversammlung
Ähnliche Urteile
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Wer vertritt die verwalterlose Eigentümergmeinschaft in einem Gerichtsverfahren? - Haftet ein Wohnungseigentümer für ein verursachtes Gerichtsverfahren?
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Protokoll Miete Beschluss Mietminderung Schimmel Treppenlift Teilungserklärung Verkehrsunfall Nachbarrecht Verwalter Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Kurioses Tierhaltung Garage Beirat Abschleppen Kündigung Telefonwerbung Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss Makler Veränderung Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Arzthaftung Wurzeln Abmahnung Gegenabmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!

Die Entscheidung des AG Hannover dürfte dagegen mit der geänderte Gesetzlage bzgl. der abgewiesenen Klage nicht vertretbar sein. Das Amtsgericht hat insoweit die seit dem 01.12.2020 geltende Rechtslage verkannt. Ein Problem, das derzeit bei nahezu allen Amtsgerichten zu unnötigen Berufungen führt.
Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden, die Gesamtjahresabrechnung durch einen Vermögensbericht zu ersetzen. Damit unterliegt die Gesamtjahresabrechnung nicht mehr der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer und somit auch nicht mehr der Anfechtung.
Ist die Vermögensaufstellung fehlerhaft, muss die Gemeinschaft auf Erstellung einer ordnungsgemäßen Vermögensaufstellung in Anspruch genommen werden. Dies war vorliegend auf Klägerseite auch erfolgt, vom Amtsgericht aber nicht erkannt worden.