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"Einmannversammlung" als Wohnungseigentümerversammlung auch in Corona-Zeiten nicht zulässig; §§ 23, 24 WEG
AG Augsburg, AZ: 31 C 2231/20 WEG, 30.09.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nichtigkeit REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Das Amtsgericht verneinte die Nichtigkeit mit der mehr als fragwürdigen Begründung, dass auch in der Corona-Pandemie die Eigentümergemeinschaften ein Recht auf ungültige Beschlussfassungen habe. Dies dürfte keine dogmatisch herleitbare Begründung darstellen. Denn die Rechtsprechung hat bisher einhellig die Auffassung vertreten, dass ein vorsätzlicher Ausschluss von der Teilnahme einer Eigentümerversammlung immer ein Nichtigkeitsgrund darstellt.
Vor diesem Hintergrund verbietet sich eine derart pauschale Betrachtungsweise ebenso wie die Anstiftung eines Gerichts zu nicht rechtskonformen Verhaltensweisen.
Die einhellige Rechtsprechung hat bisher auch zutreffend nur darauf abgestellt, ob die Einladung als Ausladung zu verstehen war oder als Aufforderung, der Versammlung durch Vollmachterteilung nach Möglichkeit fernzubleiben, ohne die Teilnahme aber zu verbieten.