Detailansicht Urteil
Anwalt darf auf Gewährung eines ersten Fristverlängerungsantrages vertrauen; §§ 233, 520 Abs. 2 S. 3 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 56/20, 22.06.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 396/12, 08.05.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 235/08, 02.10.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Berufungsbegründungsfrist Frisverlängerung Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand § 233 ZPO
Ähnliche Urteile
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Erstattungsfähige Kosten: Überprüfung des vom Vermieter für eine Bedarfsperson geltend gemachten Eigenbedarfs durch einen Detektiv
- Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung - Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
- Erstattung der Detektivkosten, die bei einem Kfz-Haftpflichtversicherer im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Versicherungsbetrug angefallen sind
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Veränderung Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Beschluss Schimmel Mietminderung Organisationsbeschluss Abmahnung Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Miete Teilungserklärung Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Treppenlift Verwalter Gemeinschaftseigentum Wurzeln Verkehrsunfall Kurioses Protokoll Kündigung Garage Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Beirat Sondereigentum Wohnungseigentümer Arzthaftung Tierhaltung Makler Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!