Detailansicht Urteil
Ordentliche Kündigung bleibt auch nach Ausgleich des Mietrückstandes wirksam; §§ 543, 569 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 91/20, 13.10.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 261/15, 24.08.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 321/14, 23.02.2016
-
AG Reinbek, AZ: 13 C 490/14, 15.09.2015
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 145/07, 28.11.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Heilung Schonfrist Ausgleich Zahlung MIetrückstand Mietrückstände
Ähnliche Urteile
- Wohnungsübergabe auch durch Einwurf des Schlüssels in den Briefkasten des Vermieters möglich
- Rückgabe der Wohnung aufgrund verbotener Eigenmacht des Vermieters kann durch fristlose oder ordentliche Kündigung des Vermieters verhindert werden; § 864 BGB
- Fristlose Kündigung, wenn Mieter Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung vollstreckt, die Mängel nicht beseitigt und weiter die Mieten kürzt, weil die Mängel nicht behoben sind?
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Zur Feststellungsklage der Unwirksamkeit einer Kündung nach Erledigungserkärung des Vermieters aufgrund Zwangsräumung der Wohnung; § 256 Abs. 2 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Schimmel Mietminderung Organisationsbeschluss Verwalter Abschleppen Wohnungseigentümer Telefonwerbung Wurzeln Garage Einstimmigkeit Kurioses Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Miete Beschluss Tierhaltung Makler Teilungserklärung Protokoll Sondereigentum Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Veränderung Wirtschaftsplan Beirat Treppenlift Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Kündigung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
