Detailansicht Urteil
Beschluss, künftig generell per Umlauflaufbeschluss Beschlüsse zu fassen, ist unzulässig; § 23 Abs. 2 WEG
AG Bonn, AZ: 211 C 22/21, 08.12.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Bestandskräftiger, nicht ordnungsgemäßer Beschluss, muss nicht zwingend im Wege eines Zweitbeschlusses aufgehoben werden; §§ 18 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2 WEG
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Abmahnung Wurzeln Treppenlift Makler Arzthaftung Nachbarrecht Jahresabrechnung Sondereigentum Verwalter Garage Wirtschaftsplan Tierhaltung Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Kündigung Protokoll Beschluss Einstimmigkeit Abschleppen Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Telefonwerbung Mietminderung Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Veränderung Kurioses Verwaltungsbeirat Schimmel Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Miete Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!