Detailansicht Urteil
Zur Befangenheit eines Richters wegen abgelehnten Antrag auf Terminverlegung, §§ 42, 45, 46, 227, 345 ZPO
OLG Frankfurt a. M., AZ: 2 U 155/08, 24.10.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Richter Ablehnung Befangenheit zweites Versäumnisurteil Rechsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Terminverlegung Verlegungsantrag Säumnisurteil Befangenheitsantrag
Ähnliche Urteile
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Erstattungsfähige Kosten: Überprüfung des vom Vermieter für eine Bedarfsperson geltend gemachten Eigenbedarfs durch einen Detektiv
- Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung - Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Treppenlift Kündigung Wirtschaftsplan Kurioses Beirat Beschluss Anfechtungsklage Verwalter Wurzeln Mietminderung Garage Makler Nachbarrecht Schimmel Sondereigentum Telefonwerbung Einstimmigkeit Abschleppen Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Veränderung Verwaltungsbeirat Abmahnung Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Tierhaltung Gegenabmahnung Jahresabrechnung Miete Protokoll Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!