Detailansicht Urteil
Kein Ausgleichsanspruchs von Aufwendungen für die Gemeinschaft gegen andere Wohnungseigentümer; §§ 21 Abs. 4 WEG; 812 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 288/19, 25.09.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 92/21, 25.03.2022
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 279/17, 26.10.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- Leitungen für Abwasser sind regelmäßig Gemeinschaftseigentum; §§ 14 Abs. 3, 18, 19 WEG
- Verwirkung der Duldungspflicht bei Verjährung des Beseitigungsanspruchs einer baulichen Veränderung; §§ 9a Abs. 2, 16, 14 WEG; 195, 199, 214, 985, 1004 BGB
- GdWE kann Herausgabeanspruch von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen an sich selbst verlangen (str.); §§ 9a Abs. 2, 16 WEG; 985, 1004 BGB
- WEG-Verwalter haftet bei fehlendem Wartungsvertrag für herabfallende Gebäudeteile nach einem Sturm persönlich; §§ 27 WEG; 836, 838 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Nutzungsentschädigung Sondereigentum Arzthaftung Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Veränderung Wirtschaftsplan Miete Kündigung Wohnungseigentümer Schimmel Wurzeln Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Abmahnung Mietminderung Treppenlift Kurioses Beirat Teilungserklärung Eigentümerversammlung Protokoll Gemeinschaftseigentum Garage Beschluss Nachbarrecht Einstimmigkeit Anfechtungsklage Abschleppen Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Verwalter Makler
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!