Detailansicht Urteil
Kein Ausgleichsanspruchs von Aufwendungen für die Gemeinschaft gegen andere Wohnungseigentümer; §§ 21 Abs. 4 WEG; 812 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 288/19, 25.09.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 92/21, 25.03.2022
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 279/17, 26.10.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Arzthaftung Miete Gegenabmahnung Beschluss Treppenlift Kurioses Anfechtungsklage Verwalter Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Protokoll Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Nachbarrecht Tierhaltung Teilungserklärung Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Makler Sondereigentum Eigentümerversammlung Veränderung Garage Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Beirat Schimmel Einstimmigkeit Wurzeln Wohnungseigentümer Kündigung Abmahnung Mietminderung Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!