Detailansicht Urteil
Verwalterlose Gemeinschaft kann auch ohne Beschluss Zahlungsklage gegen Wohnungseigentümer erheben; §§ 9b Abs. 1 Satz 1, 2, 18 Abs. 1 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 180/21, 16.09.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 32/22, 11.07.2022
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 202/21, 08.07.2022
-
AG Konstanz, AZ: 4 C 525/20 WEG, 06.05.2021
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Verwalter darf mit Eigentümer keine Ratenzahlung vereinbaren; Keine Aufrechnung mit erstellter, aber noch nicht beschlossener Jahresabrechnung möglich
- Die Protokollierung, fehlende Gelder der Rücklage mit einer Sonderumlage aufzufüllen, stellt keine Beschlussfassung dar, § 28 WEG
- Kostenverteilerschlüssel eines Wirtschaftsplanes oder einer Sonderumlage darf von dem vereinbarten Verteilerschlüssel bei geringfügiger Auswirkung abweichen; §§ 16, 28 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Beirat Makler Garage Protokoll Organisationsbeschluss Teilungserklärung Treppenlift Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Mietminderung Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Abmahnung Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Abschleppen Eigentümerversammlung Kurioses Tierhaltung Miete Jahresabrechnung Verkehrsunfall Kündigung Gemeinschaftseigentum Verwalter Wurzeln Nachbarrecht Veränderung Arzthaftung Schimmel Sondereigentum Beschluss Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
