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Zur fristlosen Kündigung des Mieters bei Modernisierungsmassnahmen des Vermieters, §§ 536a; 543 Abs. 2 S. 1; 543 Abs. 3; 554 Abs. 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 126/12, 31.10.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gewerbemietrecht gewerblicher Mietvertrag Mangel Umbaumassnahme Modernisierung Sanierung Beeinträchtigung Baumassnahme fristlose Kündigung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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