Detailansicht Urteil
Keine Beschlusskompetenz der Gemeinschaft für Genehmigung der Gesamtjahresabrechnung; §§ 18, 19 WEG
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 41/21 WEG, 01.07.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
Beschluss über Gesamtabrechnung (nunmehr: Vermögensbericht) ist auch nach der WEG-Reform unschädlichLG Dortmund, AZ: 1 S 85/22, 25.10.2022
-
AG Wiesbaden, AZ: 92 C 3463/21, 01.07.2022
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 21/21, 25.03.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vermögensbericht Rechtsanwalt Frank Dohrmann Nichtigkeit Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Schimmel Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Abmahnung Arzthaftung Protokoll Sondereigentum Organisationsbeschluss Beirat Wurzeln Verkehrsunfall Kurioses Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Makler Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Tierhaltung Nutzungsentschädigung Eigenbedarfskündigung Miete Kündigung Treppenlift Abschleppen Nachbarrecht Mietminderung Gemeinschaftseigentum Verwalter Telefonwerbung Beschluss Teilungserklärung Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Garage
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!