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mehrheitlicher Umlaufbeschluss gem. § 23 Abs. 3 WEG nur bei umfassender Vorbefasung auf einer Eigentümerversammlung möglich
AG Bochum, AZ: 94 C 2/22, 14.07.2022
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AG Bottrop, AZ: 20 C 27/21, 26.07.2022
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Keywords: Instandsetzung Instandhaltung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Sanierung
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