Detailansicht Urteil
Zur Unzulässigkeit starrer Fristenpläne für die Ausführung von Schönheitsreparaturen, §§ 307 Abs. 1, 538 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 106/05, 05.04.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 283/07, 22.10.2008
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 351/04, 13.07.2005
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 17/04, 09.03.2005
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 361/03, 23.06.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Mieter hat ohne Rechtsgrund Wohnung renoviert: Vermieter haftet aus ungerechtfertigter Bereicherung / Zur Aufrechnung einer Mietkaution nach Vermieterwechsell; §§ 551, 812, 184 BGB
- Schadensersatzfplicht des Mieters bei überdurchschnittlich vielen Dübellöchern und auffallende Latexfarben in der Wohnung
- Vermieter veräußert Mietobjekt: keine fiktive Schadensabrechnung gegenüber Mieter bei Verschlechterung der Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses
- Mieter eines gewerblichen Mietverhältnisses muss unrenoviert übernommenes Mietübjekt nicht renovieren; §§ 535, 307 BGB
- Zur Erhöhung der Kostenmiete durch vermieter bei unwirksamer Schönheitsreparaturenklausel; §§ 535, 306, 241 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beschluss Miete Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Mietminderung Treppenlift Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Kurioses Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Beirat Nachbarrecht Makler Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Garage Abmahnung Verwalter Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Wurzeln Wirtschaftsplan Arzthaftung Tierhaltung Protokoll Schimmel Veränderung Jahresabrechnung Sondereigentum Abschleppen Nutzungsentschädigung Kündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!