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Verwalter kann die durch eine unzuständige Person einberufene Eigentümerversammlung durch einstweiliger Verfügung untersagen lassen, §§ 24 Abs. 1 bis 4, 27 WEG, 935 ff ZPO
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 73 C 1005/12, 25.09.2012
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KG Berlin, AZ: 24 W 129/01, 15.01.2003
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: EInberufung Verwalter Beirat Beiratsvorsitzende Einberufungsverlangen Weigerung WEG Eigentümerversammlung Versammlung Abberufung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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