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Zur Nichtigkeit einer Verwalterwahl wegen Verstosses gegen § 4 Abs. 1 BDSG und der Einflussnahme durch den zur Neutralität verpflichteten Verwaltungsbeiratsvorsitzenden, §§ 29 WEG, 134, 242 BGB
AG Offenbach am Main, AZ: 320 C 181/09, 06.05.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beirat Beiratsvorsitzende Verwaltungsbeirat Verwaltungsbeiratsvorsitzenden Wahl Verwalter Verwalterwahl Werbung EInflussnahme Beeinflussung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Bundesdatenschutzgesetz Neutralität neutral
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