Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
AG Bottrop, AZ: 8 C 88/25, 24.04.2025
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eine Mitteilung per SMS an den Vermieter über einen Stromausfall ist unzureichend, wenn der Vermieter die SMS nicht zur Kenntnis genommen hat.

Der Mieter muss sich vielmehr telefonisch oder persönlich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass den Vermieter die Nachricht auch tatsächlich erreicht.

Erst nach Kenntnisnahme des Mangels kann bei Untätigkeit eine einstweilige Verfügung gerechtfertigt sein.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Dringlichkeit Verfügungsgrund