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Bauliche Veränderung erfordert keinen Substanzeingriff - optische Beeinträchtigung genügt; §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG a.F.; 20 Abs. 1 WEG; 1004 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 29/24, 18.07.2025
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 140/22, 17.03.2023
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop bauliche Veränderung genehmigung Bechlussersetzungsklage Gestattung optische Beeinträchtigung GdWE
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