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Ausspruch eines Hausverbot durch die Eigentümergemeinschaft gegen einen Besuchers eines Miteigentümers wegen nächtlicher Ruhestörung grds. nicht zulässig; Art. 13, Art. 14 und Art. 2 Abs. 1, § 15 Abs. 2 WEG
BVerfG Karlsruhe, AZ: 2 BvR 693/09, 06.10.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Hausverbot Sondereigentum Wohnung Mieteigentümer Besuch nächtliche Ruhestörung Unterlassungsanspruch Unterlassen Anspruch Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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