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Begründungsfrist einer Anfechtungsklage eines Beschlusses ist nicht verlängerbar; § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 235/08, 02.10.2009
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Anfechtungsverfahren Materielle Ausschlussfrist Fristverlängerung Nichtigkeit Rechtswidrigkeit Streitgegenstand rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Beschluß
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 74/08, 16.01.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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