Detailansicht Urteil
Bei leichter Fahrlässigkeit keine Haftung des Mieters; der Vermieter muss bei Leitungswasserschaden oder Brandschaden gegenüber der Gebäudeversicherung regulieren; §§ 242, 276, 548 BGB; 538 BGB a. F.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 28/04, 03.11.2004
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 62/06, 11.10.2006
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Haftung Sachschaden Wasser Fahrlässigkeit leichte grobe Vorsatz Haftpflichtversicherung Gebäudeversicherung Inanspruchnahme Regress Treu und Glauben dolo agit Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Feuchtigkeit Nässe Rohrbruch Klempnerarbeiten Mangelhafte Installation treuepflichten
Ähnliche Urteile
- WEG-Verwalter haftet bei fehlendem Wartungsvertrag für herabfallende Gebäudeteile nach einem Sturm persönlich; §§ 27 WEG; 836, 838 BGB
- Nur die Juristische Person - nicht deren gesetzlicher Vertreter - kann zum Beirat bestellt werden; § 29 Abs. 1 Satz 1 WEG
- Abmahnung muss Drohung des Entzugs von Wohneigentum enthalten, ist aber auch ohne eine solche Drohung wirksam, wenn auch ohne Rechtsfolgen; §§ 17, 44 WEG
- Beschluss zur Wahl des Rechtsanwaltes und Vereinbarung eines Stundenhonorars bis 300,00 EUR netto/Stunde durch Delegierung auf den WEG-Verwalter zulässig (sehr zweifelhaft, Anm.d.Red.); §§ 16 Abs. 2, 27, 28 Abs. 2 WEG
- Streitigkeit über Anspruch auf Kündigung des Mieters des Nachbarn ist mit 2-facher Jahresmiete anzusetzen.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Nachbarrecht Wurzeln Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Mietminderung Wohnungseigentümer Kündigung Einstimmigkeit Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Teilungserklärung Garage Verkehrsunfall Beirat Miete Jahresabrechnung Kurioses Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Veränderung Protokoll Abschleppen Makler Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Beschluss Treppenlift Verwaltungsbeirat Abmahnung Telefonwerbung Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!