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Verwalter darf Rechtsanwalt für beklagte Wohnungseigentümer beauftragen; Zur Auswirkung von formellen Mängeln auf die Beschlussfassung; §§ 23 Abs. 1, 24 Abs. 3, 27 Abs. 2 Nr. 2, 43 Nr. 4 WEG
LG Düsseldorf, AZ: 25 S 56/10, 16.03.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 241/12, 05.07.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 10/01, 23.08.2001
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: formellert Mangel ANfechtungsklage Beauftragung eines Rechtsanwaltes Verwalter Zweitbeschluss inhaltsgleicher Nichtöffentlichkeit der versammlung Eigentümerversammlung Öffentlichkeit Verkündung stillschweigend Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
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