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Handlungspflicht eines Wohnungseigentümers kann nicht beschlossen werden/Zur Notwendigkeit der Einholung von drei Vergleichsangeboten vor Auftragsvergabe; §§ 10 Abs. 2, 15, 21, 22 Abs. 1 WEG
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 219/09, 27.09.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Reparaturen Reparaturarbeiten Handwerker Firma Beauftragung Bottrop Sanierung WEG Wohnungseigentümerversammlung
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