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Nach dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit muss den Prozessparteien gleichermaßen die Möglichkeit eingeräumt werden, alles für die gerichtliche Entscheidung Erhebliche vorzutragen und alle zur Abwehr des gegnerischen Angriffs erforderlichen prozessualen Verteidigungsmittel selbständig geltend zu machen.
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 1246/20, 03.05.2020
Beleidigt ein Arbeitnehmer einen Arbeitskollegen durch die wiederholte Versendung von Nachrichten und Filmen per WhatsApp massiv, stellt dies einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.
LAG Stuttgart, AZ: 17 Sa 3/19, 05.12.2019
Das Ausheben eines falschen Grabs und Entsorgen darin befindlicher Sarg- und Leichenteile durch einen Mitarbeiter der Friedhofsgärtnerei rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung des Friedhofspflegevertrages mit der Gärtnerei.
OLG Düsseldorf, AZ: 7 O 59/17, 26.11.2019
Eine mietvertragliche Tierhaltungsklausel mit dem Wortlaut „Kleintiere, wie Vögel, Zierfische, Schildkröten, Hamster, Zwergkaninchen oder vergleichbare Tiere, darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten. Andere Tierhaltung des Mieters, insbesondere Hundehaltung, ist nur bei vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet.“ ist wirksam.
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, AZ: 23 C 158/19, 31.10.2019
Eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Tatsachenbehauptung in einer Abmahnung setzt voraus, dass die Tatsachenbehauptungen nicht nur unwahr und verfälschend, sondern auch für das soziale Ansehen des Betroffenen wichtig sind.
ArbG Stendal, AZ: 1 Ca 888/18, 17.10.2019
Bei der Mitnahme erkrankter Kinder durch eine alleinerziehende Pflegekraft eines mobilen Pflegedienstes auf ihre Tour, kann es sich um die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht handeln, der zunächst mit dem arbeitgeberseitigen Ausspruch einer Abmahnung begegnet werden kann.
AG Siegburg, AZ: 3 Ca 642/19, 04.09.2019
Verletzt eine Pflegekraft im Außendienst ihre vertragliche Hauptpflicht, indem sie eine ihr zugewiesene Patientin nicht versorgt und verletzt sie zugleich die ihr obliegenden Dokumentationspflichten bezüglich ihrer eigenen Arbeitszeit, indem sie falsche Angaben zur Versorgung der Patientin macht, stellt dies einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs 1 BGB dar, der eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigt.
AG Siegburg, AZ: Ca 992/19, 07.08.2019
Liegt in den Äußerungen eines Arbeitnehmers in den sozialen Netzwerken ein vertragswidriges Verhalten vor, ist es zunächst erforderlich und zumutbar, den Versuch zu unternehmen, künftige Vertragsstörungen durch eine Abmahnung zu verhindern.
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 28/19, 27.06.2019
Die Abmahnung ist hinreichend bestimmt, wenn sie geeignet ist, dem Empfänger für sein künftiges Verhalten Klarheit zu verschaffen.
LAG Düsseldorf, AZ: 4 Sa 970/18, 26.06.2019
In der Zustellung einer Unterlassungsverfügung, der Anlagen mit unleserlichem Text beigefügt sind, liegt eine ausreichende Vollziehung im Sinne von § 929 Abs. 2 ZPO, wenn der Schuldner ohne unzumutbaren Aufwand erkennen kann, wie der nicht lesbare Text lautet (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).
OLG Frankfurt a. M., AZ: 6 U 14/19, 16.05.2019
Soweit eine spezialgesetzliche Pflicht zur Angabe der Füllmenge nach Gewicht einer im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV angebotenen Fertigpackung besteht, wird die Ware im Sinne dieser Vorschrift nach Gewicht angeboten.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 85/18, 28.03.2019
Eine unwirksame außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann dem Grunde nach gemäß § 140 BGB in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn dies dem mutmaßlichen Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille dem Kündigungsempfänger im Zeitpunkt des Kündigungszugangs erkennbar ist.
LAG Mainz, AZ: 5 Sa 291/18, 24.01.2019
Gegen einen Vermittler von Kundenbewertungen, dessen Geschäftsmodell darin besteht, Kundenbewertungen bzw. -rezensionen auf Bestellung von Unternehmen von seinen Produkttestern entgeltlich erstellen zulassen, besteht ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 8, 3, 5a Abs. 6 UWG, wenn die bezahlten Produkttester den kommerziellen Zweck der Bewertungen nicht hinreichend kenntlich machen.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2/03 O 299/18, 20.12.2018
Was zum normalen Mietgebrauch gehört lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten feststellen.
AG Bielefeld, AZ: 401 C 275/17, 25.07.2018
Der Arbeitgeber kann sich zur Begründung seines Auflösungsantrags auch auf Gründe berufen, auf die er zuvor erfolglos die ausgesprochene Kündigung gestützt hat.
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 73/18, 24.05.2018
Unlauter handelt gem. § 5 Abs. 6 UWG, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht.
LG Berlin I, AZ: 52 O 101/18, 24.05.2018
Eine Werbung mit der Angabe „Der Artikel ist bald verfügbar gibt kein hinreichend bestimmbaren Lieferzeitraum an, aufgrund dessen der Verbraucher darüber in Kenntnis gesetzt wird, bis zu welchen Zeitpunkt spätestens die bestellte Ware vom werbenden Unternehmer an ihn ausgeliefert werde und genügt nicht den gesetzlichen Informationspflichten aus § 312 d Abs. 1 S. 1 BGB iVm Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EGBGB.
BGH Karlsruhe, AZ: 6 U 3815/17, 17.05.2018
Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist eine unzumutbare Belästigung stets anzunehmen bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Marktteilnehmer, der nicht Verbraucher ist, ohne dessen ausdrückliche oder zumindest mutmaßliche Einwilligung.

Das Ziel der Förderung des Absatzes oder Bezugs von Waren oder Dienstleistungen ist stets gegeben, wenn der Angerufene unmittelbar zu einem Geschäftsabschluss bestimmt werden soll. Ein Werbezweck liegt aber auch dann vor, wenn der Anruf mittelbar das Ziel verfolgt, den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen zu fördern, beispielsweise bei einer telefonischen Ankündigung oder Vereinbarung eines Termins für einen Vertreterbesuch oder auch bei einem Anruf mit dem Ziel, eine Einwilligung in Werbeanrufe zu erlangen.
LG Essen, AZ: 43 O 134/17, 15.03.2018
Zur Überlassung einer Mietsache zum Gebrauch gehört auch die Überlassung von Schlüsseln zu den gemieteten Räumlichkeiten.
LG Essen, AZ: 16 O 9/18, 21.02.2018
Setzt ein Wohnungseigentümer, gegen den ein gerichtliches Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums anhängig ist, die in der Klage beanstandeten gemeinschaftswidrigen Verhaltensweisen fort, ist hinsichtlich des fortgesetzten Verhaltens eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 141/17, 25.01.2018
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