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Der Schadensersatzanspruch aus § 280 BGB wegen Beschädigungen, die während der Mietzeit entstanden sind, wird bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht durch einen Anspruch aus §§ 535, 546, 280, 281 BGB verdrängt. Einer Fristsetzung des Vermieters bedarf es insofern nicht.
LG Detmold, AZ: 10 S 14/09, 01.06.2011
Eine Formularklausel im vom Vermieter gestellten Wohnraummietvertrag, die abweichend von § 548 Abs. 1 BGB einseitig die Verjährungsfrist für Ersatzansprüche zu Gunsten des Vermieters verlängert, während es für den Mieter bei der kurzen Frist nach § 548 Abs. 2 BGB verbleiben soll, hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand.?
LG Frankfurt am Main, AZ: 2/11 S 309/10, 24.02.2011
Ein auf den Anspruch auf Beseitigung eines Mietmangels gestütztes Leistungsverweigerungsrecht des Mieters nach § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB erstreckt sich nicht auf Mietzahlungen, die der Mieter für einen vor der Anzeige des - dem Vermieter unbekannten - Mangels liegenden Zeitraum schuldet.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 330/09, 03.11.2010
Die Tätowierung eines warmblütigen Wirbeltieres (hier: Schimmelpony) stellt einen Verstoß gegen § 1 Satz 2 TierSchG dar. Diese Vorschrift verbietet es, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen zuzufügen. Das Einstechen von Farbpigmenten mittels Nadeln in die Haut ist nach der allgemeinen Erkenntnislage mit Schmerzen verbunden.
VG Münster, AZ: 1 L 481/10, 04.10.2010
Wird die Nutzung des Sondereigentums durch einen Mangel am Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt, so steht dem Sondereigentümer kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 10/10, 21.05.2010
Ein einzelner Wohnungseigentümer hat grds. keinen Anspruch auf eine kostenintensive Fassadenisolierung, wenn die Gemeinschaft nicht über die notwendigen Mittel verfügt und die Gefahr von Feuchtigkeits- und Schimmelbildung durch andere Maßnahmen (Heizen, Lüften) reduziert werden kann.

Bei der Beurteilung ist auch immer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft zu berücksichtigen.
LG Köln, AZ: 29 T 72/09, 12.04.2010
Wird der Mangel der Kaufsache innerhalb einer hierzu von dem Käufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung behoben, erlischt das Recht des Verkäufers zum Rücktritt vom Vertrag auch dann, wenn es wegen eines arglistigen Verhaltens des Verkäufers im Hinblick auf den Mangel des erfolglosen Ablaufs einer Frist zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag nicht bedurft hätte.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR I47/09, 12.03.2010
Ein Beschluss zur Kappung der Baumkrone eines gesunden Baumes stellt einen gravierenden Eingriff dar, weil die Schnittmaßnahmen zu einer Verwundung führen, die die Gefahr von Schimmelpilzansiedlung beinhaltet, so dass der Beschluss nicht mehr ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.

Durch den ausgeführten Rückschnitt hat sich der angefochtene Beschluss nicht erledigt.
AG Düsseldorf, AZ: 90a C 6777/08, 07.09.2009
Ein Mieter darf in der Wohnunng seine Wäsche trocknen, auch wenn es einen Trockenraum im Keller gibt.
AG Düsseldorf, AZ: 53 C 1736/08, 23.07.2008
Eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung ist auch nach § 569 Abs. 1 BGB grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat, es sei denn eine Fristsetzung ist gemäß § 543 Abs. 3 S. 2 BGB ausnahmsweise entbehrlich.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 182/06, 18.04.2007
Wird durch den Bruch einer von den Stadtwerken privatrechtlich betriebenen Wasserversorgungsleitung das benachbarte Grundstück überschwemmt, so haben die Stadtwerke für die Schäden des Eigentümers oder Grundstücksnutzers einen angemessenen Ausgleich in Geld zu leisten (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 37/02, 30.05.2003
Der Eintritt von Feuchtigkeit in die Kellerwände stellt regelmäßig einen für den Kaufentschluß maßgeblichen Mangel dar, den der Verkäufer redlicherweise nicht verschweigen darf; die gilt erst recht, wenn dem Verkäufer die ausdrückliche Erklärung abverlangt worden war, verdeckte Mängel seien ihm nicht bekannt.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 215/90, 22.11.1991
Ersatz für einen Schaden, den ein auf einem Rohrbruch in einer gemeindlichen Wasserleitung beruhender Wassereinbruch einem Sacheigentümer verursacht, kann weder aus direkter noch entsprechender Anwendung des § 1a HaftPflG gefordert werden.
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 208/68, 25.01.1971
Die in einem von dem Vermieter verwendeten Formularmietvertrag enthaltene Bestimmung "Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache und Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in zwölf Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses.“ ist mit wesentlichen Grundgedanken des § 548 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB unvereinbar.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 13/17,
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