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Urteile zu Kategorie: Immobilien

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Beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft eine bauliche Veränderung, so ist der Beschluss wegen Unbestimmtheit anfechtbar, wenn die genauen Maße nicht im Beschluss angegeben sind.
OLG Düsseldorf, AZ: I 3 Wx 44/08, 26.05.2008
Die Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum und die Pflicht, das Gemeinschaftseigentum instand zu halten, verbleibt auch hinsichtlich etwaiger unberechtigt errichteter Garagen bei der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Negativbeschlusses besteht schon deshalb, weil jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung hat und dieser Anspruch durch jeden Beschluss verletzt wird, der den Erfordernissen ordnungsgemäßer Verwaltung nicht entspricht (BGH ZWE 2010, 174, 175).
LG Düsseldorf, AZ: 16 S 72/10, 13.12.2010
Grundsätzlich muss eine Abrechnung, um formell wirksam zu sein, die Gesamtkosten, den Verteilungsschlüssel, die Berechnung des Anteils der einzelnen Mieter und die Vorauszahlungen enthalten. Zudem muss sie klar, übersichtlich und aus sich heraus für einen juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter mit durchschnittlichem Verständnisvermögen nachvollziehbar sein (vgl. nur BGH, Urteil vom 23.11.1981, Az.: VIII ZR 298/80).
LG Köln, AZ: 1 S 13/09, 02.09.2010
Bemüht sich ein Mieter nicht um eine Einsichtnahme der Belege im Rahmen der Prüfung einer Nebenkostenabrechnung, ist ein Bestreiten der Höhe der Nebenkosten unsubstantiiert.
LG Bonn, AZ: 6 S 75/08, 22.02.2010
Die Verjährungsfrist von Wohngeldansprüchen der Gemeinschaft beginnt mit der Fälligkeit aus dem Wirtschaftsplan.

Eine Beschlussfassung der anschließenden Jahresabrechnung führt nicht zu einem Neubeginn der Verjährung.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 171/11, 01.06.2012
Der Trittschallschutz richtet sich nach den im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Schutzwerten. Eine nachträgliche Änderung des Oberbodenbelages ( hier: Laminat statt Teppich ) führt nicht zu einer Veränderung der Gebäudesubstanz und rechtfertigt keine Verbesserung der Tritschalldämmung.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 195/11, 01.06.2012
Der Wechsel eines Gesellschafters einer GbR bedarf nicht der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer; die Eintragung des Gesellschafterwechsels im Grundbuch darf hiervon nicht abhängig gemacht werden.
OLG Celle, AZ: 4 W 23/11, 29.03.2011
Ein Beschluss, der es Wohnungseigentümern gestattet, auf dem Gemeinschaftseigentum eigenverantwortlich Bepflanzungen vorzunehmen, ist mangels Bestimmtheit ungültig, wenn nicht konkrete Vorgaben zur Bepflanzung gemacht werden und eine Regelung zur Kostentragungspflicht der künftigen Pflege getroffen wurde.
AG Hannover, AZ: 481 C 27/11, 25.02.2011
Die nachträgliche Teilung von Wohnungseigentum ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer führt bei einer Veräußerung an Dritte nicht zu einer Vermehrung der Stimmrechte bei Geltung des Kopfstimmrechts (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 24. November 1978 - V ZB 2/78, BGHZ 73, 150 ff.).

Die in der Teilungserklärung vorgesehene Zustimmung des Verwalters zu einer solchen Veräußerung führt nicht zu einer Vermehrung der Stimmrechte.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 211/11, 27.04.2012
Prozesskosten eines Verfahrens nach § 43 WEG sind auf die Wohnungseigentümer nach dem in der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft allgemein gültigen Kostenverteilerschlüssel auf die Wohnungseigentümer anteilig umzulegen, die die Kosten gem. § 47 WEG zu tragen haben.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 1/06, 15.03.2007
Nach § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG ist der Verwaltungsbeirat mit drei Wohnungseigentümern zu besetzen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 126/09, 05.02.2010
Ein Schuldner hat keinen Anspruch auf Löschung eines Haftbefehls, wenn der ursprüngliche Gläubiger nicht mehr existiert ( hier Löschung im Handelsregister ).
AG Braunschweig, AZ: 25 M 2249/10, 10.07.2012
Ein Wohnungseigentümerhat keinen Anspruch auf Zustimmung einer baulichen Veränderung, wenn Unklarheit über Umfang und Statik besteht.
OLG Düsseldorf, AZ: I-3 Wx 60/08, 12.03.2009
Eine Bestimmung in der Teilungserklärung, wonach alle Beschlüsse der Wohungseigentümer nur einstimmig gefaßt werden können, ist grundsätzlich zulässig.
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 89/08, 19.08.2008
Beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft, gegen den Bauträger keine rechtlichen Schritte wegen vorhandener Mängel einzuleiten, so ist der Beschluss unwirksam, wenn den Eigentümern nicht alle Tatsachen bekannt sind.
OLG Hamm, AZ: I-15 W 258/07, 12.08.2008
Ein einzelner Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Abberufung des Verwalters, wenn der Verwalter verspätet die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan erstellt, Verträge mit Firmen ohne Zustimmung der Eigentümer schließt und darüber hinaus Gemeinschaftsgelder beim Vorverwalter nicht umgehend einfordert.
AG Bottrop, AZ: 5 II 41/02, 04.11.2004
Ein einzelner Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Abberufung des Verwalters, wenn der Verwalter verspätet die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan erstellt, Verträge mit Firmen ohne Zustimmung der Eigentümer schließt und darüber hinaus Gemeinschaftsgelder beim Vorverwalter nicht umgehend einfordert. Ein Verwalter muss fristgerecht die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan zur Abstimmung stellen. Ferner darf der Verwalter mit Handwerkerfirmen keine eigenmächtigen Verträge abschließen, wenn die Eigentümergemeinschaft ihre Zustimmung per Beschluss nicht erteilt hat. Schließlich führte der Umstand, dass der Verwalter Gemeinschaftsgelder, welche sich noch im Besitz des Vorverwalters befunden hatten, nicht unverzüglich herausgefordert hatte, dazu, dass der Verwalter aus wichtigem Grund fristlos abzuberufen ist. Der Ermessensspielraum der Gemeinschaft ist insoweit reduziert, so dass ein einzelner Wohnungseigentümer die Abberufung verlangen kann.
OLG Hamm, AZ: 15 W 396/03, 22.12.2003
Ein Rechtsanwalt, der vor der Entscheidung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit mit einer Wohngeldklage beauftragt worden war, erhält die Mehrvertretungsgebühr.
LG Essen, AZ: 9 T 115/06, 06.11.2006
Ein Wohnungseigentümer kann gegen den Mieter eines Miteigentümers Unterlassungsansprüche bei zweckwidriger Nutzung geltend machen
LG Essen, AZ: 19 O 343/10, 28.01.2011
Ein Wohnungseigentümer kann gegen den Mieter eines Miteigentümers Unterlassungsansprüche bei zweckwidriger Nutzung geltend machen
OLG Hamm, AZ: I-24 U 31/11, 14.11.2011
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