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Urteile zu Kategorie: gemeinsame Versorgungsleitungen

Der Eigentümer muss die Inanspruchnahme seines Grundstücks für die Entsorgung des Abwassers des Nachbargrundstücks nicht dulden, §§ 917 BGB ,7 e NRG BW.
OLG Karlsruhe, AZ: 6 U 149/06, 28.05.2008
Ein Grundstückseigentümer hat einen Anspruch auf Trennung der Versorgungsleitungen, die ausschließlich dem Nachbargrundstück dienen, wenn sich keine Duldungspflicht aus einer zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung ergibt. Ansonsten kann der unentgeltliche Gestattungsvertrag jederzeit gekündigt und die Entfernung der Versorgungsleitungen begehrt werden.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 233/10, 10.06.2012
Die an die Fernwärmestation eines Grundstückseigentümers angeschlossenen Versorgungsleitungen des Grundstücknachbarn stellen eine Beeinträchtigung i.S.d. § 1004 Abs. 1 BGB dar. Dazu zählt auch die Benutzung.
LG Duisburg, AZ: 2 O 104/09, 08.01.2010