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Urteile zu Kategorie: Zwangsverwalter

Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf das laufende Hausgeld sind trotz § 10 I Nr. 2 ZVG vorrangig zu bedienen. Ein Zwangsverwalter, der die Hausgelder nicht bedient, haftet gem. § 154 ZVG für ein Verschulden auch über seinen Bestellzeitraum hinaus.
LG Dortmund, AZ: 1 S 317/09 WEG, 23.08.2011
Die Änderung von § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 156 Abs. 1 ZVG durch das Gesetz zur Änderung des WEG und anderer Gesetze vom 26. März 2007 hat nicht zur Folge, dass die Hausgeldforderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht mehr als Ausgaben der Verwaltung zu erfüllen wären.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 43/09, 15.10.2009
Der Ersteher eines Grundstücks, das nach vorangegangener Zwangsverwaltung zwangsversteigert worden ist, ist nicht Rechtsnachfolger des früheren Zwangsverwalters. Er kann die Herausgabe eines vom Zwangsverwalter erwirkten Räumungstitel nicht verlangen
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZB 47/10, 14.06.2012
Das Gericht ist nach § 21 Abs. 4, Abs. 8 WEG befugt, auf den Antrag eines Wohnungseigentümers hin einen Verwalter für das gemeinschaftliche Eigentum - bei Vorliegen der Voraussetzungen auch im Wege der einstweiligen Verfügung - zu bestimmen (BGH V ZR 146/10, NJW 2011, 3025).
LG Karlsruhe, AZ: 11 T 419/12, 23.11.2012
Der Zwangsverwalter ist verpflichtet, die laufenden Hausgelder zu zahlen, und zwar unabhängig davon, ob er Einnahmen aus der zwangsverwalteten Wohnung erzielt hat.

Unbedenklich ist eine beschlossene Vorfälligkeitsregelung, wonach das gesamte restliche für die jeweilige Wirtschaftsperiode zu entrichtende Hausgeld in voller Höhe zur Zahlung fällig wird, sofern ein Wohnungseigentümer mit der Entrichtung der Hausgelder für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug gerät.
LG Lüneburg, AZ: 9 S 77/14, 03.02.2015
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann von dem ihr Absonderungsrecht bestreitenden Insolvenzverwalter jedenfalls dann Duldung der Zwangsvollstreckung in das Wohnungseigentum analog § 1147 BGB verlangen, wenn ihre Forderungen die Wertgrenze des § 10 Abs. 3 S. 1 ZVG überstiegen haben sollten.

Die Ausgestaltung des Vorrechts in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG und der mit der Einführung der Vorschrift verfolgte Zweck lassen für den Fall einer freihändigen Veräußerung durch den Insolvenzverwalter zu dem Ergebnis kommen, dass das Absonderungsrecht durch die Veräußerung untergeht.
LG Landau i. d. Pfalz, AZ: 3 S 11/12, 17.08.2012
Nach § 155 Abs. 1 ZVG hat der Zwangsverwalter aus den Nutzungen einer Eigentumswohnung u.a. die Ausgaben der Verwaltung vorweg zu bestreiten.

Die Haftung des Zwangsverwalters wird für die wirksam begründeten Wohngeldvorschüsse nicht durch die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG beschränkt.
OLG Hamm, AZ: 15 W 342/03, 24.11.2003