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Urteile zu Kategorie: Anfechtung

Zu den Sorgfaltspflichten eines Internetusers gehört es, mit entsprechenden Programmen den Verbindungsaufbau zu überwachen und Verbindungen nur bei ausdrücklicher Freigabe aufbauen zu lassen.
AG Torgau, AZ: 2 C 189/03, 03.07.2003
Angebote auf einer Internetseite sind nicht verbindlich, sondern fordern lediglich die Kaufinteressenten zum Angebot auf („invitatio ad offerendum“). Der Internetseiten-Betreiber besitzt kein Rechtsbindungswillen, weil er sonst direkt mit jeden der auf seiner Seite etwas bestellt einen Vertrag abschließen würde.

Falls einem Internet-Verkäufer ein Fehler bei der Preisauszeichnung geschieht, so kann er diesen nach § 119 I BGB anfechten.

Hat der Verkäufer die falsch ausgezeichnete Ware bereits an den Käufer geliefert, und erst im Nachhinein den Kaufvertrag wirksam angefochten, so kann er die versendete Ware gemäß § 812 BGB vom Käufer herausverlangen.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 79/04, 26.01.2005
Sind bei Verkaufsaktionen auf der eBay-Internetplattform die Erklärungen der Teilnehmer nicht von sich verständlich oder lückenhaft und müssen deshalb ausgelegt werde, ist grundsätzlich der Aussagegehalt der eBay-AGB ergänzend in die Auslegung der abgegebenen Willenserklärungen einzubeziehen. Rückt jedoch einer der Teilnehmer von den Regelungen der eBay-AGB erkennbar in bestimmter Hinsicht ab, kommt deren Heranziehung insoweit zur Bestimmung des Vertragsinhalts nicht mehr in Betracht. Es ist dann vielmehr das individuell Vereinbarte maßgeblich.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 59/16, 15.02.2017
Die Abgrenzung zwischen einem Inhaltsirrtum i.S.d. § 119 Abs. 1 BGB und einem Eigenschaftsirrtum i.S.d. § 119 Abs. 2 BGB kann im Einzelfall schwierig sein.

Alter und Stammbaum eines Pferdes sind Faktoren, die den Wert eines Pferdes ausmachen und somit verkehrswesentliche Eigenschaften i.S.d. § 119 Abs. 2 BGB.
OLG Hamm, AZ: 5 U 40/18, 04.04.2018