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Urteile zu Kategorie: Schadenersatz

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Beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) setzt das Vorliegen eines Gewerbes und damit die Unternehmerstellung des Verkäufers nicht voraus, dass dieser mit seiner Geschäftstätigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen.

Die Vermutung des § 476 BGB ist grundsätzlich auch auf den Tierkauf anzuwenden. Sie kann jedoch wegen der Art des Mangels bei bestimmten Tierkrankheiten ausgeschlossen sein; bei einer saisonal sichtbaren Allergie - hier: Sommerekzem eines Pferdes - ist dies nicht der Fall.

Zur Widerlegung der Vermutung des § 476 BGB bei einer Tierkrankheit.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 173/05, 29.03.2006
Stellen sich die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten als unverhältnismäßig dar, so kann der Käufer von dem Verkäufer nur Ersatz des mangelbedingten Minderwerts der Sache verlangen.

Ob die Kosten unverhältnismäßig sind, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in § 439 Abs. 3 BGB genannten Kriterien festzustellen.

Bei Grundstückskaufverträgen kann als erster Anhaltspunkt davon ausgegangen werden, dass die Kosten der Mängelbeseitigung unverhältnismäßig sind, wenn sie entweder den Verkehrswert des Grundstücks in mangelfreiem Zustand oder 200 % des mangelbedingten Minderwerts übersteigen.

Für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Kosten kommt es auf den Beginn der Mängelbeseitigung durch den Käufer an. Stellt sich während deren Ausführung heraus, dass die Kosten höher als erwartet sind, steht dies einer Ersatzpflicht nur entgegen, wenn ein wirtschaftlich denkender Käufer die Arbeiten auch unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten nicht fortführen würde bzw. fortgeführt hätte.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 275/12, 04.04.2014
Bei einer Internetauktion rechtfertigt ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot eines Bieters und dem (angenommenen) Wert des Versteigerungsobjekts nicht ohne Weiteres den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Bieters im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB.

Hat der E-Bay-Verkäufer durch seinen freien Entschluss zum nicht gerechtfertigten Abbruch der Auktion die Ursache dafür gesetzt, dass sich das Risiko verwirklicht, ist er dem Käufer zum Schadenersatz verpflichtet.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 42/14, 12.11.2014
Der Anwendungsbereich des § 213 BGB ist auch dann eröffnet, wenn der Käufer - wie hier die Klägerin - von einem der in § 437 Nr. 2 BGB wahlweise vorgesehenen Gestaltungsrechte der Minderung oder des Rücktritts Gebrauch macht, verjährungshemmende Maßnahmen aber nur hinsichtlich des anderen Gestaltungsrechts ergreift.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 180/14, 29.04.2015
Ein Besteller, der einem Werkunternehmer regelmäßig Geräte zum Einbau überlässt, trägt nach Beendigung des Werkvertrages die Darlegungslast für abhanden gekommene Geräte.

Den Werkunternehmer trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn der primär darlegungspflichtige Kläger die außerhalb seiner Wahrnemung liegenden Geschehensabläufe über den Verbleib der klägerseits zur Verfügung gestellten, einzubauenden Geräten nicht kennt.
LG Essen, AZ: 19 O 28/14, 22.09.2015
1. Das Einstellen eines Angebots auf eBay stellt ein rechtskräftiges Verkaufsangebot im Sinne des § 145 I BGB dar, der Höchstbietende bei Abbruch der Auktion hat Anspruch auf Herausgabe der Sache gemäß
§ 433 I BGB.
LG Berlin I, AZ: AZ: 4 0 293/04, 20.07.2004
Das auf der eBay-Internetplattform mit Eröffnung der Auktion erklärte Angebot eines Anbieters ist sowohl nach § 145 BGB als auch nach den zur Erläuterung des Vertragsschlussvorgangs aufgestellten eBay-Bedingungen darauf angelegt, "einem anderen" als dem Anbieter die Schließung eines Vertrages anzutragen. Das Angebot kann deshalb nur durch einen vom Anbieter personenverschiedenen Bieter angenommen werden.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 100/15, 24.08.2016
Verklickt sich der Anfechtende bei Abgabe einer elektronischen Willenserklärung mit der Maustaste, so handelt es sich um einen Erklärungsirrtum gemäß § 119 Abs. 1 Alt. 2
LG Berlin I, AZ: 31 O 270/05, 15.05.2007
Die Übergabe eines Prospekts kann grundsätzlich eine mündliche Beratung ersetzen, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, dass die nötige Information verständlich und wahrheitsgemäß vermittelt werden. Er muss dem Anlageinteressenten rechtzeitig vor dem Vertragsschluss unstreitig übergeben werden, und zwar so, dass sein Inhalt zur Kenntnis genommen werden kann.
LG Kempten, AZ: 23 O 1063/13, 04.02.2015
Bietet ein Lieferant ein Standardprogramm an,
das für den Einsatz noch modifiziert werden muss, so
erteilt er den Rat, dass das Programm vom Konzept her
für den Anwender geeignet ist.
LG Augsburg, AZ: 1 HKO 3992/83, 29.11.1984
Beim Verkauf einer gewerblichen Immobilie ergeben sich keine vorvertraglichen Pflichten (culpa in contrahendo; §§ 280 I, 241 II, 311 II), falls sich die Parteien darüber einig sind, dass die Immobilie nicht in einen abgeschlossenen Rahmenvertrag zur Wohngebäudeversicherung einbezogen ist.
LG Essen, AZ: 3 O 56/02, 09.09.2002
Eine Willenserklärung bei der unbewusst das objektiv erklärte und subjektiv gewollte auseinanderfallen kann nach § 119 I Alt. 1 angefochten werden. Von der Erklärenden wird nicht erwartet, dass sie die veraltete Mengenbezeichnung „Gros“ kennt.
LG Hanau, AZ: 1 O 175/78, 30.06.1978
Baustoffe, die bei der Errichtung eines Wohnhauses gebräuchlich waren, später aber als gesundheitsschädlich erkannt worden sind, können einen Mangel der Kaufsache begründen, der ungefragt zu offenbaren ist; Fragen des Vertragspartners müssen vollständig und richtig beantwortet werden. Es liegt in weder subjektiver noch objektiver Hinsicht arglistiges Verhalten vor; es fehle an einer Aufklärungspflicht, weil der Mangel für den Kaufentschluss der Kläger nicht wesentlich gewesen sei.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 245/10, 11.11.2011
Die Vertragspartei muss von der anderen Vertragspartei über die wesentlichen Vertragspunkte beim Vertragsschluss aufgeklärt werden, sonst mach sie sich schadenersatzpflichtig § 280 I, 241 II, 311 II.
LG Bonn, AZ: 10 O 441/13, 25.07.2015
Ein Unternehmen ist bereits bei Vertragsabschluss dazu verpflichtet, den Vertragspartner ausgiebig zu beraten und aufzuklären, wenn es sich dazu verpflichtet diesem eine Standard- und Spezialsoftware zu liefern und zu installieren, bei dem der Datentausch zwischen dem Warenwirtschaftssystem des Bestellers und seinen Kunden ermöglicht werden soll. Hierzu gehörte insbesondere die Überprüfung der Kompatibilität der zu verbindenden Warenwirtschaftssysteme.
OLG Hamm, AZ: 12 U 26/07, 08.08.2007
Durch die Formvorschrift soll Klarheit darüber erreicht werden, wer der Absender ist, was sein wahrer Wille ist und wer die Erklärung zu empfangen habe. Ist dies jedoch unzweifelhaft aus einer E-Mail zu entnehmen, ist die bezweckte Klarheit erreicht, die Erklärung ist wirksam.
OLG München, AZ: 23 U 3798/11, 26.01.2012
Die Abgabe eines sog. Maximalgebotes auf eine eBay-Auktion stellt die Weisung an das elektronische Bietsystem dar, als Erklärungsbote bis zu der vorgegebenen Maximalgrenze denjenigen Betrag zu bieten, der erforderlich ist, um Höchstbietender zu werden oder zu bleiben.

Jedes einzelne Höchstgebot stellt eine selbständige neue Willenserklärung dar. Auch unwirksame Gebote lassen die vorangegangenen Höchstgebote erlöschen. Ein Wiederaufleben letzterer nach Feststellung der Unwirksamkeit kommt nicht in Betracht.
OLG Stuttgart, AZ: 12 U 153/14, 14.04.2015
Grundsätzlich ist ein Verkäufer auf eBay gemäß § 145 BGB an sein Angebot gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat. Ausnahme ist jedoch, wenn nach Beginn der Auktion ein Mangel an dem zu versteigernden Gegenstand auftritt, den der Anbieter nicht zu vertreten hat.

Falls ein Verkäufer dazu berechtigt ist, sein Angebot zurückzuziehen, wenn der Artikel ohne sein Verschulden beschädigt worden ist, so hat er dem zum Moment des Abbruchs am Höchstbietenden keinen wirksamen Vertrag geschlossen und ist auch nicht schadenersatzpflichtig.
LG Bochum, AZ: 9 S 166/12, 18.12.2012
Der Anspruch eines Klägers auf Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen entsprechenden VW-Verkäufer ist nicht gemäß § 3a Abs. 1 ARB wegen Mutwille ausgeschlossen.

Mutwilligkeit liegt gem. § 3a Abs. 1 b) ARB dann vor, wenn der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Versicherungsgemeinschaft in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht.

Wenn der gesamte Kaufvertrag rückabgewickelt wird steht das rechtliche Interesse nicht mit dem angestrebten Erfolg in einem groben Missverhältnis, als wenn nur die Sachmängel an einem entsprechenden Wagen behoben werden.
LG Essen, AZ: 18 O 68/16, 14.07.2016
Nach § 346 Abs.1 BGB sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben, wenn dem Erklärenden ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht.

Ein betroffenes Fahrzeugtäuscht mithin im Prüfstand einen niedrigeren Stickoxidausstoß vor, als er im Fahrbetrieb entsteht. Ein Durchschnittskäufer darf erwarten, dass die in der Testphase laufenden stickoxidverringernden Prozesse auch im realen Fahrbetrieb aktiv bleiben und nicht durch den Einsatz einer Software deaktiviert bzw. nur im Testzyklus aktiviert werden.

Ein solches Fahrzeug entspricht den objektiv berechtigten Erwartungen nicht, und ist deshalb mangelhaft im Sinne des § 434. Der Käufer kann Rücknahme des Fahrzeuges und Rückgabe des Kaufpreises vom Verkäufer verlangen.
LG Arnsberg, AZ: 2 O 234/16, 24.03.2017
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