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Urteile zu Kategorie: Widerrufsbelehrung

Die Garantie bei Internetangeboten muss klar formuliert sein. Ein Händler darf nicht in den Geschäftsbedingungen angeben, dass der Kunde etwaige Mängel innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. zwei Wochen) melden muss, weil dadurch der Eindruck entstehen könne, dass eine Garantie von zwei Jahren nicht mehr bestünde. Der Kunde wird dadurch in die Irre geleitet.
OLG Hamm, AZ: I-4 U 48/12, 24.05.2012