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Urteile zu Kategorie: Darlegungs-/Beweislast

Die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil kann auch darauf gestützt werden, daß die Versäumung nicht schuldhaft gewesen sei.
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 364/98, 22.04.1999
Die Beweisregel des § 314 Satz 1 ZPO gilt auch für die im Urteil aufgeführten prozessualen Erklärungen der Parteien.

Das Rechtsmittel der Berufung ist nicht statthaft, wenn sich eine Partei allein gegen die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO und nicht zugleich gegen die Hauptsache wendet.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 45/12, 19.03.2013
Ist die Hauptpartei im Ausgangsprozess aus Gründen der Beweislast unterlegen ("non liquet"), dann steht für den Nachprozess gegen den Streitverkündeten nicht die logische Alternative der nicht festgestellten Tatsache fest. Die Hauptpartei kann also, wenn sie beweispflichtig ist, gegenüber dem Streitverkündeten abermals aus Gründen der Beweislast unterliegen.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 25 U 199/02, 26.02.2003
Will ein Gericht Erkenntnisse über die Sachkunde und das Verhalten eines Sachverständigen bei der Gutachtenerstattung, die es aus Rechtsstreitigkeiten zwischen anderen Parteien gewonnen hat, bei der Würdigung sachverständiger Äußerungen dieses Gutachters verwerten und hieraus Bedenken herleiten, so muß es diese seine Erkenntnisse zuvor prozeßordnungsgemäß in den Rechtsstreit einführen und den Prozeßbeteiligten hinreichend Gelegenheit geben, hierzu Stellung zu nehmen.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 243/92, 11.05.1993
Wenn das Gericht einer Partei keine Frist zur Stellungnahme der Berufungserwiderung setzt, drohen zwar nicht die Folgen der §§ 530, 296 ZPO, jedoch ist sie gemäß § 277 Abs. 1 ZPO zur Förderung des Prozesses verpflichtet, § 282 ZPO.

Das Parteivorbringen muss schriftsätzlich so rechtzeitig vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung vorgetragen werden, dass der Gegner die Möglichkeit besitzt, Erkundigungen einzuholen.
OLG Hamm, AZ: I 4 U 62/16, 11.04.2017
Die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens kann grundsätzlich nicht als Berühmung angesehen werden, die ein rechtliches Interesse des Gegners an einer negativen Feststellungsklage begründet.
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 62/16, 02.10.2018
Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es nach § 144 Abs. 1 Satz 1 ZPO ein Sachverständigengutachten ohne Antrag des Beweispflichtigen von Amts wegen einholt; dies befreit die Partei jedoch nicht von ihrer Darlegungs- und Beweislast (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 13/14).
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 255/17, 27.02.2019
Der Kläger, der Schadensersatzansprüche auf eine ohne sein Wissen von seinem Bevollmächtigten getroffene Schmiergeldabrede stützt, genügt seiner Darlegungslast, wenn er ausreichende Anhaltspunkte für den Abschluss einer derartigen Vereinbarung darlegt.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 150/15, 29.01.2018
Konkrete Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts begründen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem Eingangsgericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind.

Wird in der Berufungsbegründung gerügt, das erstinstanzliche Gericht habe Parteivorbringen übergangen, so ist eine genaue Bezeichnung unter Angabe der Fundstelle in den Schriftsätzen der Vorinstanz nicht erforderlich.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 257/03, 12.03.2004