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Urteile zu Kategorie: Prozessfähigkeit

Eine nicht existente Partei ist in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln, als sie ihre Nichtexistenz geltend macht.

Eine insoweit im Rechtsstreit als parteifähig erachtete Partei gilt auch im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren als parteifähig.
OLG Koblenz, AZ: 3 W 503/13, 12.09.2013
Existiert die beklagte Partei nicht und wurde ihre Existenz auch nicht fingiert, dann kann sie Prozeßhandlungen nicht wirksam vornehmen, insbesondere keinen Prozeßbevollmächtigten bestellen.

Die Beauftragung eines Prozeßbevollmächtigten durch einen Dritten kann ihr nicht fiktiv zugerechnet werden. Es handelt sich deshalb bei den Gebühren des Rechtsanwalts nicht um eigene Kosten der nicht existenten Beklagten, sondern um solche des wahren Auftraggebers.
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 226/03, 12.05.2004
Der Nichtigkeitsgrund des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO unterliegt als einziger Nichtigkeitstatbestand keinen Einschränkungen (vgl. § 579 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 ZPO), der prozessunfähigen Partei ist damit die Wahl eröffnet, diesen Verfahrensmangel entweder im Rechtsmittelwege oder - nach Rechtskraft der Ausgangsentscheidung - durch Erhebung einer Nichtigkeitsklage geltend zu machen.

Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die Partei von vornherein von einem Rechtsmittel abgesehen oder ob sie ein zunächst eingelegtes Rechtsmittel zurückgenommen hat.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 100/13, 15.01.2014
Die Anknüpfung der Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts daran, dass eine Partei bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist formal zu verstehen. Sie greift auch dann ein, wenn sich im Einzelfall keine besonderen Fragen des internationalen Privatrechts stellen.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZB 3/07, 19.06.2007