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Urteile zu Kategorie: Anhörungsrüge

Wer, obwohl er weiß oder wenigstens damit rechnen muss, dass er später noch mit seinem Wagen fahren muss, eine erhebliche Menge von Alkohol trinkt, ist schuldfähig, wenn sein Handeln Andere gefährdet oder sogar tötet.
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 88/62, 01.06.1962