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Urteile zu Kategorie: Trunkenheitsfahrt

Im Auto tat´s duften wie in der Destille,
Die Blutprobe ergab 1,11 Promille.
Das ist eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt,
eine Straftat, und mag das auch klingen hart.
Es steht im gesetz, da hilft kein Dreh,
§ 316 abs. 1 und 2 StGB
AG Höxter, AZ: 8 Cs 47 Js 655/95, 21.06.1995
Auf eine Straßenverkehrsgefährdung und auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis sind die Grundsätze der actio libera in causa nicht anwendbar. Dies ergibt sich aus dem Koinzidenzprinzip gem. Art. 103 Abs. 2 GG.
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 217/96, 22.08.1996
Zum Vorsatz der Körperverletzung beim verantwortlichen Ingangsetzen des Geschehensablaufs (actio libera in causa) genügt es nicht, dass der Täter weiß, er neige unter Alkoholeinfluss zu Gewalttaten. Vielmehr muss sich der unbedingte oder bedingte Vorsatz darauf richten, eine bestimmte Straftat auszuführen.
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 79/12, 04.05.1962
Wer, obwohl er weiß oder wenigstens damit rechnen muss, dass er später noch mit seinem Wagen fahren muss, eine erhebliche Menge von Alkohol trinkt, ist schuldfähig, wenn sein Handeln Andere gefährdet oder sogar tötet.
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 88/62, 01.06.1962
Wird eine Person betrunken und schlafend am Steuer eines parkenden Kraftfahrzeuges aufgefunden, so kann dem Abstellort des Fahrzeuges im Rahmen der Beweiswürdigung besonderes Gewicht beikommen und eine ausreichende Grundlage für den Tatnachweis einer Trunkenheit im Straßenverkehr darstellen.
OLG Karlsruhe, AZ: 1 Ss 102/04, 21.09.2004
Voraussehbar im Sinne des strafrechtlichen Fahrlässigkeitsbegriffs ist auch das, was nach der Erfahrung des Lebens als Folge des pflichtwidrigen Verhaltens bloß möglich ist, also alles, was nicht so sehr außerhalb des Bereichs jeglicher Wahrscheinlichkeit und des nach der Lebenserfahrung Möglichen liegt, dass vernünftiger- und billigerweise niemand damit zu rechnen braucht.
OLG Nürnberg, AZ: 2 St OLG Ss 53/06, 09.05.2006