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Urteile zu Kategorie: Beschlußanfechtung

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Ein Eigentümerbeschluss, der von dem in der Gemeisnchaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel abweicht, ist bei rechtzeitiger Anfechtung für ungültig zu erklären.
LG Essen, AZ: 9 T 99/06, 09.11.2007
Mit dem Ablauf der Amtszeit ist das Beschlussanfechtungsverfahren hinsichtlich der Verwalterwahl in der Hauptsache erledigt (Senat in WE 1996, 33). Denn das Handeln des Verwalters im Rahmen der laufenden Verwaltung wird durch die Aufhebung des Bestellungsbeschlusses nicht unberechtigt, sondern bleibt nach dem Rechtsgedanken des § 32 FGG wirksam (BGH NJW 2007, 645 = WuM 2007, 540, 541; NJW 1997, 2106, 2107).
OLG Hamm, AZ: 15 W 342/07, 04.03.2008
Gemäß § 24 Abs. 5 WEG führt den Vorsitz in der Wohnungseigentümerversammlung grundsätzlich der Verwalter. Auf welche Art und Weise er. dieser Aufgabe gerecht wird, ist seine Sache. Daher ist es ihm unbenommen, sich zur Erfüllung seiner Aufgaben grundsätzlich eines Erfüllungsgehilfen zu bedienen (KG ZWE 2001, 75).
OLG Hamm, AZ: 15 W 183/07, 22.04.2008
Ist in der Teilungserklärung geregelt, dass ein Wohnungnseigentümer sich unter anderem nur durch einen Miteigentümer vertreten lassen kann, so ist es nicht schädlich, wenn die Vollmacht für mehrere Miteigentümer gilt, wenn das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden kann.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 178/11, 30.03.2012
Ein Handlungsbevollmächtigter kann den verwalter wirksam in einer Eigentümerversammlung vertreten und die Leitung der Versammlung übernehmen.
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 84/08, 17.06.2008
Ein Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, § 22 WEG verjährt in drei Jahren. Die verjährte bauliche Veränderung (hier: Funkantenne) darf im Rahmen von Sanierungen nicht erweitert werden.

Das OLG Düsseldorf vertritt ferner die Auffassung, dass ein Organisationsbeschluss selbständig anfechtbar sei.
OLG Düsseldorf, AZ: I-3 Wx 217/07, 26.06.2008
Auch bei Liquiditätsengpässen der Wohnungseigentümergemeinschaft ( hier: Schrottimmobilie ) sind strenge Anforderungen an eine zu beschließende Sonderunlage zu stellen.
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 85/08, 15.07.2008
Ein Rechtsanwalt, der ständig von der Verwaltung mandatiert wird, ist kein geeigneter Interessensvertreter der Gemeinschaft. Eine nicht fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde eines Wohnungseigentümers kann nicht als unselbständige Anschlussbeschwerde verstanden werden.
OLG Hamm, AZ: 15 W 127/07, 14.08.2008
Bei einer beschlossenen Änderung der Kostenverteilung müssen die gesetzlichen Grenzen des § 16 III WEG beachtet werden.
AG Marl, AZ: 34 C 6/07, 13.08.2008
Ist ein Beschluss der Wohnungseigentümer inhaltsgleich mit einem bereits zuvor gefassten Erstbeschluss oder erfasst er nur einen Ausschnitt dieses Beschlusses, so besteht für die Anfechtung des Zweitbeschlusses kein Rechtsschutzinteresse.
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 27/08, 14.08.2009
Der Eigentümergemeinschaft fehlt die Kompetenz, eine über den Einzelfall hinausgehende Änderung der Kostenverteilung zu beschließen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 33/09, 25.09.2009
Ist in der Teilungserklärung eine besondere Form der Protokollierung von Beschlüssen vorgesehen, führt eine Nichtbeachtung der Form zur Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse.
OLG Hamm, AZ: 15 W 509/04, 29.09.2005
Um eine Fristunterbrechung zur unverzüglichen Zustellung zu erzielen, muss der Gerichtskostenvorschuss gem. § 167 ZPO zeitnah ("demnächst") entrichtet werden. Feiertage können die generelle Zahlungsfrist von 14 Tagen verlängern.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 148/11, 30.03.2012
Es liegt in dem Ermessen der Sondereigentümer bei erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen einen Sanierungsplan oder die jeweiligen Einzelmaßnahmen zu beschließen.

Eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer, die Räum- und Streupflicht im Wechsel zu erfüllen, kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Vereinbarung begründet werden.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 161/11, 09.03.2012
Der Beschluss betreffend der Änderung der Aufzugskosten für die Eigentümergemeinschaft ist aufzuheben und wurde seitens des Gerichts für unwirksam erklärt.
AG Gladbeck, AZ: 51 C 17/11, 15.11.2011
Der Anfechtungskläger kann dem Gericht die Liste der Wohnungseigentümer auch noch im Berufungsverfahren bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung überreichen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 99/10, 20.05.2011
Ist in der Teilungserklärung eine besondere Form der Protokollierung von Beschlüssen vorgesehen, führt eine Nichtbeachtung der Form zur Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse.
OLG Hamm, AZ: 15 W 393/04, 29.09.2005
Geringfügige fehlerhafte Einzelpositionen in einer Jahresabrechnung oder eines Wirtschaftsplanes führen nur zu einer Teilunwirksamkeit der fehlerhaften Positionen, § 139 BGB.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 193/11, 11.05.2012
Die Kosten einer Balkonsanierung ist auch dann von der Wohnungseigentümergemeinschaft zu tragen, wenn sie in der Teilungserklärung kostenmäßig dem Sondereigentümer zugeordnet ist (a.A. BGH Urt.v. 25.09.2009 - V ZR 33/09; BGH Urt. v. 16.11.2012 - V ZR 9/12 ).
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 127/11, 24.05.2012
Die verwaltungstechnische und kostenmäßige Bildung von Untergemeinschaften, weiche in der Teilungserklärung nicht vorgesehen sind, ist im Zeitpunkt der Beschlussfassung nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2000, 3500ff) nur durch Vereinbarung (§10 Abs.1 WEG), nicht hingegen durch Mehrheitsbeschluss möglich, da durch derartige Untergemeinschaften die gesetzlichen Regelungen über die Teilnahme aller Miteigentümer an der Verwaltung und der Kostentragung (§§ 21 Abs.1, 16 WEG) abgeändert werden.
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 268/08, 02.12.2008
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