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Urteile zu Kategorie: Schrottimmobilie

Ein Rechtsanwalt, der ständig von der Verwaltung mandatiert wird, ist kein geeigneter Interessensvertreter der Gemeinschaft. Eine nicht fristgerecht eingelegte sofortige weitere Beschwerde eines Wohnungseigentümers kann nicht als unselbständige Anschlussbeschwerde verstanden werden.
OLG Hamm, AZ: 15 W 127/07, 14.08.2008
Auch bei Liquiditätsengpässen der Wohnungseigentümergemeinschaft ( hier: Schrottimmobilie ) sind strenge Anforderungen an eine zu beschließende Sonderunlage zu stellen.
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 85/08, 15.07.2008
Den Wohnungseigentümern steht nach § 21 Abs. 7 WEG die Kompetenz zu, über die Art und Weise der Zahlungen mit Mehrheit zu beschließen. Das betrifft auch die Möglichkeit, über die Verrechnung von Guthaben mit künftigen Vorschüssen oder anderen Zahlungspflichten zu entscheiden.
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 222/10, 10.02.2010
Zwischen einem Kaufpreisanspruch gegen einen Erwerber von Wohnungseigentum und einem Anspruch auf Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum besteht mangels der für eine Aufrechnung erforderlichen Gegenseitigkeit keine Aufrechnungslage, weil zwar ein Erwerber von Wohnungseigentum einen Anspruch auf Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum grundsätzlich selbständig geltend machen kann, aber grundsätzlich nur auf Zahlung an die Wohnungseigentümergemeinschaft
OLG Stuttgart, AZ: 10 U 33/12, 03.07.2012
Können nach Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag pauschalisierte Säumniszuschläge für zahlungsunfähige Wohnungseigentümer als zusätzliches Honorar des Verwalters geltend gemacht werden, ist eine Geltendmachung dieser gesonderten Verwaltergebühren durch den Verwalter wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht mehr gerechtfertigt, wenn letztlich diejenigen Eigentümer mit diesen Kostenbelastet werden, die überhaupt nicht säumig sind.
AG Gladbeck, AZ: 18 II 61/04 WEG, 19.05.2006
Hat das Amtsgericht rechtskräftig festgestellt, dass eine Bestimmung in der Teilungserklärung zur Sondervergütung des Verwalters ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr an­wendbar ist, besteht für eine weitere Feststellung, dass die Bestimmung auch vor diesem Zeitpunkt nicht anzuwenden bzw. dass die Bestimmung nichtig ist, kein Feststellungsinteresse.
LG Essen, AZ: 9 T 91/06, 09.03.2007
Der Erwerb von Wohneigentum durch die Gemeinschaft entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn ganz gewichtige Gründe für den Erwerb sprechen.

Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn die Einheiten wirtschaftlich wertlos sind und ausschließlich die Gemeinschaft und damit letztlich den einzelnen Wohnungseigentümer finanziell belasten.
OLG Hamm, AZ: I-15 Wx 63/10, 12.08.2010
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft infolge der Entscheidung des BGH vom 2. Juni 2005 (NZM 2005, 543), mit der der BGH die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bejaht hat, als grundbuchfähig anzusehen.

Die Feststellung, ob eine Maßnahme dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung i. S. d. § 21 Abs. 4 WEG entspricht, ist im Rahmen einer Anfechtungsklage nach § 46 WEG zu treffen.
OLG Celle, AZ: 4 W 213/07, 26.02.2008
Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass das von außen deutlich sichtbare Anbringen eines Plakats mit einer auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Meinungsäußerung im Fenster der Eigentumswohnung nur aufgrund eines einfachen Mehrheitsbeschlusses zulässig ist.

Unter Berücksichtigung dessen steht jedem Miteigentümer auch gegen einen ablehnenden Beschluss weiterhin die Möglichkeit offen, im jeweiligen Einzelfall die gerichtliche Überprüfung durch Beschlussanfechtung herbeizuführen.
AG Erfurt, AZ: 5 C 69/09, 12.01.2011
1. Ein Wirtschaftplan kann nicht für ein abgelaufenes Jahr beschlossen werden.

2. Ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung wegen eines Geräteausfalls nicht möglich, so darf nicht nach Miteigentumsanteilen abgerechnet werden, sondern es muss eine Schätzung gem. § 9a HeizkostenV erfolgen.

3. Bei einem Forderungsausfall von zahlungsunfähigen Wohnungseigentümern dürfen die von den übrigen Eigentümern zu zahlenden Mehrkosten nur auf diejenigen Eigentümer umgelegt werden, welchen die Kosten durch das Gericht gem. § 49 WEG auferlegt wurden.

4. Ein Eigentümer kann grds. nicht ermächtigt werden, Ansprüche der Gemeinschaft geltend zu machen.
LG Dortmund, AZ: 1 S 374/12, 22.10.2013
Ein eine Eigentumswohnung erwerbender Eigentümer ist auch dann Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft und zur Zahlung der Hausgelder verpflichtet, wenn der zugrunde liegende Kaufvertrag nichtig war oder aber wegen Irrtums oder arglistige Täuschung angefochten wurde.

Denn das wertneutrale abstrakte Verfügungsgeschäft wird von der Sittenwidrigkeit des Verpflichtungsgeschäfts in der Regel nicht erfasst, es sei denn, dass die Unsittlichkeit gerade im Vollzug der Leistung liegt (BGH NJW 1990, 384; BGH, Urt. v. 21.03.1997, BGH V ZR 355/95; BGH NJW-RR 2006, 888).
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 175/10, 12.06.2013
Macht sich der Verwaltungsbeiratsvorsitzende gerade das auch durch die Form seines Anschreiben „entgegengebrachte Vertrauen" zunutze, indem er mit beigefügten Anlagen Bewerber im Verwalteramt in Misskredit bringt, ist dies ein unzulässiger Versuch der Beeinflussung von Eigentümern.
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 145/11, 04.07.2012
Allein nach Kaufrecht zu beurteilende Ansprüche auf Minderung und sog. kleinen Schadensersatz fallen jedenfalls dann nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 Satz 3 Hs. 1 WEG, wenn eine gebrauchte Eigentumswohnung unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft und eine Beschaffenheitsgarantie nicht vereinbart worden ist.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 167/14, 24.07.2015
Die Forderungen wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums sind abtretbar. Abtretungsbefugt ist der Rechtsinhaber. Das sind die einzelnen Erwerber, nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft.

Materiell sachbefugt (aktivlegitimiert) sind während der Dauer der Prozessstandschaft die einzelnen Wohnungseigentümer bzw. Erwerber.

Der Wohnungseigentümer kann seine Ansprüche allerdings an die Gemeinschaft abtreten, ein Beschluss zur Vergemeinschaftung reicht dafür nicht aus.
OLG Nürnberg, AZ: 2 U 2777/21, 30.03.2022