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Urteile zu Kategorie: Abmahnung

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Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG setzt voraus, dass der Anspruchsteiler im Zeitpunkt der Antragstellung und letzten mündlichen Verhandlung Mitbewerber i. S. v. § 8 Abs. 3 Nr. 1, 2 Nr. 3 UWG ist.
OLG Zweibrücken, AZ: 4 U 122/11, 22.03.2012
Es ist unlauter i.S.d. § 7 II UWG, wenn ein gewerblicher Anbieter im Rahmen einer telefonischen Überprüfung der Adressdaten für seine kostenpflichtigen Angebote wirbt.
LG Essen, AZ: 45 O 85/06, 04.09.2006
Zwischen einem Anbieter von Internetseiten und einem Unternehmen, welches Werbeflächen auf gedruckten Stadtplänen vertreibt, besteht kein Wettbewerbsverhältnis.
LG Essen, AZ: 43 O 32/09, 25.02.2009
Ein Werbeanruf bei einem Rechtsanwalt zum Abschluß Vertrages über einen Internetauftritt ist wegen Verstoßes gegen § 7 II UWG unzulässig. Es besteht ein Wettbewerbsverhältnis, wenn die angebotenen Leistungen austauschbar sind.
OLG Hamm, AZ: I-4 U 38/10, 10.06.2010
Der wettbewerbsrechtliche Anspruch eines Abmahnenden kann auch dann rechtsmißbräuchlich sein, wenn die Voraussetzungen des § 8 IV UWG nicht vorliegen. § 242 BGB bleibt als allgemeine Regel über treuwidriges Verhalten anwendbar
LG Bielefeld, AZ: 15 O 123/11, 18.10.2011
Der wettbewerbsrechtliche Anspruch eines Abmahnenden auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren kann auch dann rechtsmißbräuchlich sein, wenn die Voraussetzungen des § 8 IV UWG nicht vorliegen. § 242 BGB bleibt als allgemeine Regel über treuwidriges Verhalten anwendbar.
OLG Hamm, AZ: I-4 U 169/11, 31.01.2012
Abmahnungen, die im Sinne einer "Retourkutsche" ganz überwiegend deswegen ausgesprochen werden, um einen Kostenerstattungsanspruch zu generieren, mit dem gegen den Kostenerstattungsanspruch aus einer vorangegangenen berechtigten Abmahnung des Gegners aufzurechnen, sind rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG.
LG München I, AZ: 1 HK O 8475/07, 16.01.2008
Einer unberechtigten Abmahnung kann sofort mit einer negativen Feststellungsklage begegnet werden.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZB 37/05, 06.10.2005
Eine Anspruchsgrundlage wie § 12 I 2 UWG, der wegen der Ausgestaltung der Abmahnung als Vorstufe der vorgerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs auch analog nicht anwendbar ist, existiert bei einer „Gegenabmahnung“ einer unberechtigten Abmahnung nicht.
OLG Hamm, AZ: 4 U 149/09, 03.12.2009
Eine „Gegenabmahnung“ ist zur Vermeidung der Kostenfolge des § 93 ZPO grundsätzlich nicht erforderlich, vielmehr kann der Abgemahnte sogleich negative Feststellungsklage erheben (BGH GRUR 2006, 198 und GRUR 2004, 790, 793; OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2009, 4 U 149/09; OLG Stuttgart - 2. Zivilsenat -, WRP 1985, 449 und WRP 1988, 766; Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 4 Rdnr. 10.166 und § 12 Rdnr. 1.74 m.w.N.).
OLG Stuttgart, AZ: 4 W 40/11, 17.08.2011
Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 140/08, 19.05.2010
Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist ebenso wie die Mahnung eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung ist, auf die § 174 ZPO entsprechende Anwendung findet.
OLG Düsseldorf, AZ: I-20 U 253/08, 11.08.2009
Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist kein einseitiges Rechtsgeschäft, sondern auf den Abschluss eines Unterlassungsvertrages gerichtet, so dass § 174 BGB keine Anwendung findet.
OLG Celle, AZ: 13 U 34/10, 02.09.2010
§ 174 ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung i.S.d. § 12 Abs. 1 S. 2 UWG nicht anwendbar, auch nicht analog (OLG Hamm, WRP 1982, 592).
OLG Hamm, AZ: 4 U 60/08, 17.07.2008
Der Verkauf von 414 Kleidungsstücken innerhalb von 12 Monaten bei Ebay stellt keinen Privatverkauf mehr dar, sondern ist als gewerbliches Angebot zu qualifizieren.

Der Verkauf als Privatverkäufer ist daher nicht mehr zulässig.
LG Essen, AZ: 44 O 66/13, 10.07.2013
Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist.

Der Rechtsanwalt erhält in einem durchschnittlichen Fall für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV nicht unterhalb einer 1, 3-fachen Gebühr.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 30/08, 20.01.2009
Die Kosten der Schutzschrift sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn die Schutzschrift beim Gericht des einstweiligen Verfügungsverfahrens eingegangen ist und eine Kostenentscheidung gegen den Antragsteller ergeht.

Reicht der Antragsgegner bei allen deutschen Landgerichten eine Schutzschrift ein, kann er nur diejenigen Kosten erstattet verlangen, die beim dem Gerichts angefallen sind, bei dem der Verfügungsantrag eingereicht wurde.

Bei allen anderen Gerichten fehlt es an einem den Erstattungsanspruch begründenden Prozessrechtsverhältnis.
OLG Hamburg, AZ: 4 W 100/13, 23.10.2013
Ein handschriftlicher Zusatz in den AGB macht deutlich, dass ein Rechtsanwalt in einer bestehenden Geschäftsbeziehung keine telefonische Werbung wünscht, die nicht mit dem von der Beklagten vermarkteten Produkt in einem Zusammenhang stehen. Dies gilt auch für vermarktete Produkte einer Firma, die einem anderen Marktsektor zuzuordnen sind.

Zu einer prozesserheblichen Verletzung des § 8 IV UWG im Verhältnis der Parteien kommt man nur dann, wenn sich feststellen ließe, dass es nicht nur dem Rechtsanwalt, sondern auch dem Abmahnenden um die Erzielung von Gebühren gegangen ist.
LG Essen, AZ: 4 O 360/14, 25.06.2015
Die Berufung gegen die Entscheidung des LG Essen 42 O 35/15 wurde zurückgenommen. Das Urteil somit ist rechtskräftig.
OLG Hamm, AZ: I-4 U 97/15, 10.09.2015
Hat ein Mitbewerber einen vermeintlichen Konkurrenten abgemahnt, kann er sich im Falle einer Gegenabmahnung nicht auf die fehlende Aktivlegitimation berufen, nur weil dieser im geringen Umfang Waren vertreibt.

Allein der Umstand, dass eine Abmahnung als Reaktion auf eine vorherige Abmahnung eines Mitbewerbers als Retourkutsche erfolgt, begründet keine Rechtsnissbräuchlichkeit.
LG Bochum, AZ: I-13 O 85/15, 09.09.2015
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