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Urteile zu Kategorie: einstweilige Verfügung

Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG setzt voraus, dass der Anspruchsteiler im Zeitpunkt der Antragstellung und letzten mündlichen Verhandlung Mitbewerber i. S. v. § 8 Abs. 3 Nr. 1, 2 Nr. 3 UWG ist.
OLG Zweibrücken, AZ: 4 U 122/11, 22.03.2012
Es ist unlauter i.S.d. § 7 II UWG, wenn ein gewerblicher Anbieter im Rahmen einer telefonischen Überprüfung der Adressdaten für seine kostenpflichtigen Angebote wirbt.
LG Essen, AZ: 45 O 85/06, 04.09.2006
Es ist unlauter i.S.d. § 7 II UWG, wenn ein gewerblicher Anbieter im Rahmen einer telefonischen Überprüfung der Adressdaten für seine kostenpflichtigen Angebote wirbt.
OLG Hamm, AZ: 4 U 3/07, 19.04.2007
Zwischen einem Anbieter von Internetseiten und einem Unternehmen, welches Werbeflächen auf gedruckten Stadtplänen vertreibt, besteht kein Wettbewerbsverhältnis.
LG Essen, AZ: 43 O 32/09, 25.02.2009
Ein Werbeanruf bei einem Rechtsanwalt zum Abschluß Vertrages über einen Internetauftritt ist wegen Verstoßes gegen § 7 II UWG unzulässig. Es besteht ein Wettbewerbsverhältnis, wenn die angebotenen Leistungen austauschbar sind.
OLG Hamm, AZ: I-4 U 38/10, 10.06.2010
Bei Vortäuschen einer privaten Verkauftätigkeit trotz gewerblicher Tätigkeit kommt ein Streitwert von unter 15.000,00 € auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nicht Betracht.
OLG Hamm, AZ: I-4 W 78/08, 16.09.2008
Die Zustellung einer einstweiligen Verfügung ist auch dann wirksam vollzogen, wenn lediglich eine Abschrift ohne Gerichtsstempel und Unterschrift des Urkundsbeamten zugestellt wird, sofern die Abschrift durch den vollziehenden Rechtsanwalt beglaubigt wurde.
OLG Hamburg, AZ: 3 W 117/06, 06.06.2006
Dass eine ordnungsgemäße Zustellung nur von Amts wegen erfolgt ist, während auf der den Antragsgegnerinnen im Parteibetrieb zugestellten beglaubigten Ablichtung des angefochtenen Urteils der Ausfertigungsvermerk fehlte, schließt die Annahme einer wirksamen Vollziehung der Urteilsverfügung nicht grundsätzlich aus.
OLG Düsseldorf, AZ: 2 U 102/01, 08.11.2001
Die Abgrenzung zwischen zulässigem Multi – Level – Marketing (Strukturvertrieb) und unzulässiger progressiver Kundenwerbung ist demnach nur durch eine Gesamtbetrachtung des Vergütungssystems möglich. Es kommt darauf an, ob dessen Ausgestaltung in erster Linie dem Waren(ab)verkauf dient oder ob es typischerweise („nach Art dieser Werbung“) darauf zielt, neue Teilnehmer in die Absatzstruktur einzubinden.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 6 U 286/10, 19.05.2011
Auch im Bereich des sogenannten "Sozialsponsorings" verstoßen Telefonanrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG.
LG Essen, AZ: 44 O 127/12, 23.01.2013
Fehlende Angaben eines Gewerbetreibenden zum Impressum auf google-plus rechtfertigen einen Unterlassungsanspruch gem. § 8 Abs. 1, 3 Nr. 1, § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG.

Durch die über google-plus Seite betriebene Werbung bestand die Möglichkeit bestand, über die dort angegebene Telefonnummer selbständige Geschäftsabschlüsse zu tätigen, so dass eine Bagatelle nicht in Betracht kommt.
LG Berlin I, AZ: 16 O 154/13, 28.03.2013
Eine nach einer wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügung abgegebene Abschlußerklärung ist auslegungsfähig.

Bei Unklarheiten trifft den Abmahner eine Nachfasspflicht, bevor er Klage erhebt.
LG Duisburg, AZ: 23 O 38/02, 11.12.2002
Unklarheiten bei der Auslegung einer Abschlusserklärung zu Lasten desjenigen gehen, der sie verfasst hat. Was als Inhalt einer Abschlusserklärung im Wege ihrer Auslegung ermittelbar ist, kann statt dessen auch unter Vermeidung von Auslegungsbedarf unmittelbar zum Gegenstand einer konkreten Formulierung gemacht werden.

Der Unterlassungsgläubiger braucht das Risiko eines späteren Fehlverständnisses der Erklärung nicht zu übernehmen.
OLG Düsseldorf, AZ: 20 W 94/02, 30.01.2003
Eine Zeitung, die Rechtsanwälten gegen Schaltung von mehreren kostenpflichtigen Werbeanzeigen einen kostenlos abgedruckten, redaktionell gestalteten Text zur Vorstellung der Kanzlei nach Vorgaben des Anwaltes verspricht, verstößt gegen § 4 Nr. 3 UWG und kann auch von einem mit seinen Kollegen konkurrierenden Rechtsanwalt auf Unterlassen in Anspruch genommen werden, wenn nicht erkennbar ist, dass das Presseunternehmen eindeutig von seiner Werbemaßnahme Abstand genommen hat.
LG Essen, AZ: 43 O 148/14, 19.03.2015
Die Berufung gegen die Entscheidung des LG Essen 42 O 35/15 wurde zurückgenommen. Das Urteil somit ist rechtskräftig.
OLG Hamm, AZ: I-4 U 97/15, 10.09.2015
Eine eidesstattliche Versicherung zur eigenen Aktivlegitimation im Wettbewerbsrecht stellt kein geeignetes Beweismittel im Hauptsacheverfahren dar.

Dass ein Wettbewerber dem Landgericht aus anderen Verfahren gerichtsbekannt ist, genügt zum Nachweis der Aktiblegitimation nicht aus, da frühere Verfahren mit anderen Verfahrensbeteiligten keine Rechtskraft zwischen den Parteien begründen können.
OLG Hamm, AZ: I-4 U 62/16, 24.11.2016
Die Aktivlegitimation eines abmahnenden Mitbewerbers braucht im Hauptsacheverfahren nicht weiter überprüft zu werden, wenn er im einstweiligen Verfügungsverfahren seine Mitbewerberstellung bereits an Eides Statt versichert hat und seine Tätigkeiten darüber hinaus gerichtbekannt sind.

Wer sich bei Ebay mit einem gewerblichen Account anmeldet und drei gebrauchte Artikel (Hier: Drucker) zum Verkauf anbietet, handelt gewerblich.

Die Frage, ob der Kläger nach Antrag auf Erhebung der Klage in der Hauptsache gem. § 926 ZPO die vom Gericht gesetzte Frist eingehalten hat, ist nur für die Aufhebung der einstweiligen Verfügung von Bedeutung, nicht jedoch für das Hauptsacheverfahren
LG Bochum, AZ: I-13 O 154/15, 02.03.2016