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Urteile zu Kategorie: Urlaubsabgeltungsanspruch

Die Vorlage einer Bescheinigung der Krankenkasse gem. § 224 SGB V, wonach das Mitglied wegen Arbeitsunfähigkeit beitragsfrei gestellt ist, ersetzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Eine Urlaubsabgeltung ist kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 49 Abs. 1 Satz 1 SGB V und führt somit nicht zum Ruhen des Krankengeldes.

Bietet ein vorformulierter Arbeitsvertrag die Möglichkeit, eine Verfallfrist von drei oder von sechs Monaten zu vereinbaren, ohne dass eine der beiden Alternativen durchgestrichen wurde, so ist diese AGB-Klausel unwirksam gem. §§ 305 ff BGB.
LAG Düsseldorf, AZ: 7 Sa 1322/13, 05.02.2014
Der in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG enthaltene Begriff des "bezahlten" Jahresurlaubs erfordert, dass das Arbeitsentgelt für die Dauer des Jahresurlaubs weiterzugewähren ist, sodass der Arbeitnehmer für diese Ruhezeit das gewöhnliche Arbeitsentgelt erhalten muss.
BAG Erfurt, AZ: 9 AZR 468/18, 20.08.2019
Für eine Nichtanrechnung von Urlaubstagen gemäß § 9 BUrlG bedarf es eines ärztlichen Zeugnisses. Eine behördliche Isolierungsanordnung ist nach dem Sinn und Zweck zum Nachweis nicht ausreichend, da keine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers erfolgt.
ArbG Bonn, AZ: 2 Ca 504/21, 07.07.2021
Die Anpassung des Urlaubsanspruchs nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG an die durch die Elternzeit ausgesetzte Arbeitspflicht (Kürzungsrecht) bedarf einer rechtsgeschäftlichen Erklärung des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer noch während des Bestands des Arbeitsverhältnisses zugehen muss.
LAG Hamm, AZ: 4 Sa 62/20, 16.09.2021
Die Zahlung eines Arbeitgebers zur Abgeltung krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaubs ist kein im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe zu berücksichtigendes Einkommen des Arbeitnehmers. Das gilt zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer die Zahlung vor Einleitung des Verfahrens erhalten hat, für das er Verfahrenskostenhilfe beantragt.
OLG Dresden, AZ: 20 WF 697/21, 10.09.2021