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Urteile zu Kategorie: Gebühren

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Anfertigung eines Abschlussschreibens hinsichtlich der Anwaltsgebühren nicht mehr zum vorangegangenen Eilverfahren gehört, sondern zur angedrohten Hauptsacheklage, und sich deshalb als eine neue, selbständig zu honorierende Angelegenheit im Sinne des § 17 RVG darstellt.
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 10/08, 12.03.2009
Bei Vortäuschen einer privaten Verkauftätigkeit trotz gewerblicher Tätigkeit kommt ein Streitwert von unter 15.000,00 € auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nicht Betracht.
OLG Hamm, AZ: I-4 W 78/08, 16.09.2008
Der wettbewerbsrechtliche Anspruch eines Abmahnenden kann auch dann rechtsmißbräuchlich sein, wenn die Voraussetzungen des § 8 IV UWG nicht vorliegen. § 242 BGB bleibt als allgemeine Regel über treuwidriges Verhalten anwendbar
LG Bielefeld, AZ: 15 O 123/11, 18.10.2011
Der wettbewerbsrechtliche Anspruch eines Abmahnenden auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren kann auch dann rechtsmißbräuchlich sein, wenn die Voraussetzungen des § 8 IV UWG nicht vorliegen. § 242 BGB bleibt als allgemeine Regel über treuwidriges Verhalten anwendbar.
OLG Hamm, AZ: I-4 U 169/11, 31.01.2012
Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 140/08, 19.05.2010
Der Verkauf von 414 Kleidungsstücken innerhalb von 12 Monaten bei Ebay stellt keinen Privatverkauf mehr dar, sondern ist als gewerbliches Angebot zu qualifizieren.

Der Verkauf als Privatverkäufer ist daher nicht mehr zulässig.
LG Essen, AZ: 44 O 66/13, 10.07.2013
Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist.

Der Rechtsanwalt erhält in einem durchschnittlichen Fall für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV nicht unterhalb einer 1, 3-fachen Gebühr.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 30/08, 20.01.2009
Ein handschriftlicher Zusatz in den AGB macht deutlich, dass ein Rechtsanwalt in einer bestehenden Geschäftsbeziehung keine telefonische Werbung wünscht, die nicht mit dem von der Beklagten vermarkteten Produkt in einem Zusammenhang stehen. Dies gilt auch für vermarktete Produkte einer Firma, die einem anderen Marktsektor zuzuordnen sind.

Zu einer prozesserheblichen Verletzung des § 8 IV UWG im Verhältnis der Parteien kommt man nur dann, wenn sich feststellen ließe, dass es nicht nur dem Rechtsanwalt, sondern auch dem Abmahnenden um die Erzielung von Gebühren gegangen ist.
LG Essen, AZ: 4 O 360/14, 25.06.2015