Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Urteile zu Kategorie: getarnte Werbung

Bei Vortäuschen einer privaten Verkauftätigkeit trotz gewerblicher Tätigkeit kommt ein Streitwert von unter 15.000,00 € auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nicht Betracht.
OLG Hamm, AZ: I-4 W 78/08, 16.09.2008
Der Verkauf von 414 Kleidungsstücken innerhalb von 12 Monaten bei Ebay stellt keinen Privatverkauf mehr dar, sondern ist als gewerbliches Angebot zu qualifizieren.

Der Verkauf als Privatverkäufer ist daher nicht mehr zulässig.
LG Essen, AZ: 44 O 66/13, 10.07.2013
Der Verkauf von 40 bis 50 Bekleidungsstücken bei E-Bay als "Neu" stellt keinen Privatverkauf mehr dar, sondern lässt grds. auf eine gewerbliche Tätigkeit des Verkäufers schließen.

Bei Tatbeständen des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG handelt es sich um Per-se-Verbote, so dass es auf die geschäftliche Relevanz nicht ankommt.
OLG Hamm, AZ: I-4 U 92/14, 23.10.2014
Ein Angebot einer e-Bay-Verkäuferin von einer großen Anzahl von 50 Kleidungsstücken als neu bzw. neuwertig ist dann nicht gewerblich, wenn zwanglos erklärbar, dass sie ihr schlichtweg deswegen nicht mehr passten, weil sich ihr Gewicht und damit auch ihre Körperproportion in einem relativ kurzen Zeitraum aufgrund ihrer Magersucht geändert hatten.
LG Essen, AZ: 43 O 15/14, 06.06.2014
Verkauft ein gewerblicher Händler einmalig ein seinem Sortiment nicht entsprechendes Produkt als Privatverkäufer, kann ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch sowohl an einer nicht gegebenen Absatzbehinderung als auch an der fehlenden Wiederholungsgefahr scheitern.

Der Abgemahnte kann der unberechtigten Abmahnung durch eine negative Feststellungsklage begegnen.
LG Essen, AZ: 41 O 41/16, 24.08.2016
Unlauter handelt gem. § 5 Abs. 6 UWG, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht.
LG Berlin I, AZ: 52 O 101/18, 24.05.2018
Ein Instagram-Post, bei dem in das Foto eingebettete Tags mit Marken-Herstellerseiten verlinkt sind, stellt eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar.
LG Karlsruhe, AZ: 13 O 38/18 KfH, 21.03.2019