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Zur Kostenerstattung eines vorangegangenen Beweissicherungsverfahrens / Zur Prozessstandschaft eines Rechtsschutzversicherers; §§ 91 ZPO, 86 VVG
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 61/12, 08.10.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsschutzversicherung Kostenübernahme erstattung Mieter Mietmangel Mängel Feststellungsklage Prozeßstandschaft Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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