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Formale Prozessgegnerschaft in einem wohnungseigentumsrechtlichen Anfechtungsverfahren führt nicht zum Parteiverrat bei Vertretung mehrerer Eigentümer; §§ 46, 47 WEG; 356 StGB
AG Bottrop, AZ: 27 Ds-29 Js 648/13-584/13, 06.01.2014
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Darüber hinaus mussten die beiden Anfechtungsverfahren vorliegend wegen § 47 WEG sogar verbunden werden, so dass noch nicht einmal eine formale Prozessgegnerschaft bestand. Denn § 47 WEG trägt dem Umstand Rechnung, dass bei selbständiger Anfechtung eines Beschlusses durch mehrere Eigentümer diese von Anfang an als Streitgenossen auf der Klägerseite aufzuführen sind.