Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Wohnungseigentümer haben bei Instandsetzungsmaßnahmen Ermessensspielraum/Beschluss über Schneeräumdienst ist nichtig
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 161/11, 09.03.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Zur Vornahme einer Instandsetzungsmaßnahme entspricht es einer ordnungsgemäßen Verwaltung diese im einzelnen zu beschließen. Als zweite Möglichkeit können die Sondereigentümer einen Sanierungsplan beschließen. Ob die Wohnungseigentümer nun die Maßnahmen im einzelnen beschließen oder aber einen Sanierungsplan erstellen, liegt in deren Ermessen. Bei einer dringenden Notwendigkeit kann auch ein einheitliches Konzept verlangt werden.

Eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer, die Räum- und Streupflicht im Wechsel zu erfüllen, kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Vereinbarung begründet werden. Ein derartiger Beschluss ist nichtig, weil es an der erforderlichen Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer fehlt.
Der BGH hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach die Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Instandhaltung/Instandsetzung einen Ermessensspielraum besitzt. Dies gilt nicht nur für die Art und Weise der auszuführenden Maßnahmen, sondern auch für den Zeitplan. Zur Vermeidung von Sonderunlagen können daher auch vorab Sanierungspläne beschlossen werden.

Einen Anspruch auf schnelle Sanierungsmaßnahmen werden einem einzelnen Wohnungseigentümer nur in Ausnahmefällen ( dringender Handlungsbedarf ) zuzubilligen sein.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schneedienst Schneefegen Streuen Nichtigkeit Instandsetzungsmassnahme Winterdienst Instandhaltungsmassnahme Instandsetzungsmaßnahme Instandhaltungsmaßnahme WEG Wohnungseigentum Wohnungseigentümer Beschluss Ermessen Ermessensspielraum Sanierung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümer Eigentümer Sondereigentümer Sondereigentum Ermessen Ermessensspielraum Spielraum Entscheidung Sanierungen Sanierung Sanierungsplan Instandsetzung Instandsetzungsmaßnahme einzeln beschließen Einzelbeschließung Bestimmung Einzelmaßnahmen Vornahme ordnungsgemäßen Verwaltung dringende Notwendigkeit einheitliches Konzept § 21 Abs. 4 WEG Verwaltung gemeinschaftliches Eigentum nach billigem Ermessen o dem Grundsatz ordnungsmäßiger ordnungsgemäße Verwaltung