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Vermieter darf sich während des Mietverhältnisses nicht aus der Kaution befriedigen; § 551 Abs. 3 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 234/13, 07.05.2014
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Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten.

Mit der Pflicht zur treuhänderischen Sonderung der vom Mieter erbrachten Kaution wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses auch in der Insolvenz des Vermieters ungeschmälert auf die Sicherheitsleistung zurückgreifen kann, soweit dem Vermieter keine gesicherten Ansprüche zustehen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 132/06).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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