Detailansicht Urteil
Eigenbedarf muss nur bis zum Kündigungszeitpunkt vorliegen; §§ 123, 280 ff, 823 BGB
AG Hamburg-Blankenese, AZ: 531 C 351/12, 04.09.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigenbedarfskündigung Mieter vermieter Mietvertrag Änderung Kündigungszeitpunkt Rechtsanwalt frank DOhrmann vorgetäuschter Schadensersatz Schadenersatz Umzugskosten Prozesskosten arglistige Täuschung Voraussetzungen
Ähnliche Urteile
- Grund für Eigenbedarfskündigung muss nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbestehen
- Zu den Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung; § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
- Abschluss eines Härtefall iSd § 574 BGB wenn der Mieter eine vom Vermieter angebotene Ersatzwohnung ablehnt?
- Ist fehlender Ersatzwohnraum ein Härtegrund im Sinne des § 574 BGB ?
- Wann ist der wesentliche Zeitpunkt für einen Härtegrund iSv §§ 574 Abs.1, Abs.2 BGB?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Jahresabrechnung Abschleppen Miete Gegenabmahnung Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Beschluss Verkehrsunfall Einstimmigkeit Kurioses Garage Telefonwerbung Verwalter Treppenlift Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Veränderung Schimmel Tierhaltung Sondereigentum Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Abmahnung Wurzeln Kündigung Mietminderung Arzthaftung Beirat Organisationsbeschluss Makler Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Protokoll Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
