Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Teilung von Sondereigentum kann eine bisher allein genutzte Heizungsanlage zum Gemeinschaftseigentum wandeln; § 5 Abs. 2 WEG
LG Koblenz, AZ: 2 S 49/13, 10.03.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Wird eine Eigentumswohnung in zwei Sondereigentume aufgeteilt, so wird eine Heizung, die ursprünglich allein der ungeteilten Wohnung zur Beheizung diente, einzig aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 5 Abs. 2 WEG unmittelbar nach Vollzug der Teilung Gemeinschaftseigentum.

Gem. § 5 Abs. 2 WEG sind Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden.

Ausreichend ist, dass mindestens zwei Wohnungs- oder Teileigentümer auf die Nutzung der Anlage angewiesen sind (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2011 in NJW-RR 2012, 85).
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Heizungsanlage Wohnungseigentümergemeinschaft Trennung Bildung Aufteilung