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Dächer und Außenwände einer Garage sind zwingendes Gemeinschaftseigentum; § 5 WEG
OLG Düsseldorf, AZ: I-3 Wx 240/03, 05.11.2003
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OLG Düsseldorf, AZ: I-3 Wx 235/03, 05.11.2003
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft garage Beschädigung Dach Garagendach Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Kostentragung Instandsetzung Instandhaltung
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