Detailansicht Urteil
Jahresabrechnung einer WEG darf zwecks ordnungsgemäßer Umstellung auf das Kalenderjahr ausnahmsweise einen kürzeren oder längeren Zeitraum erfassen; § 28 Abs. 1 WEG
LG Köln, AZ: 29 S 241/13, 08.05.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 271/12, 11.10.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 217/12, 11.10.2013
-
AG Hamburg-Mitte, AZ: 980a C 28/12, 27.11.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 44/09, 04.12.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rücklagendarstellung Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümergemeinschaft Wirtschaftplan JAhresabrechung Differenz Umstellung Korrektur Abrechungsjahr Verwalter
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Keine Beschlussersetzung durch das Gericht ohne Vorbefassung der Gemeinschaft; §§ 28, 44 WEG
- Zum Anspruch eines einzelnen Eigentümers auf Eigentümerversammlung: Verwalter muss einmal im Jahr Versammlung einberufen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Einstimmigkeit Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Beschluss Miete Veränderung Tierhaltung Verwaltungsbeirat Makler Verkehrsunfall Kurioses Schimmel Jahresabrechnung Gegenabmahnung Teilungserklärung Wirtschaftsplan Treppenlift Eigenbedarfskündigung Abmahnung Nutzungsentschädigung Beirat Kündigung Eigentümerversammlung Abschleppen Mietminderung Protokoll Garage Telefonwerbung Wohnungseigentümer Nachbarrecht Arzthaftung Organisationsbeschluss Wurzeln Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!