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Verwalter kann auf Erstellung einer Jahresabrechnung verklagt werden.
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 9/11, 07.04.2011
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Ein einzelner Wohnungseigentümer kann den Verwalter auf Erstellung einer Jahresabrechnung verklagen (Versäumnisurteil).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Abrechnung Anspruch einzelner ordnungsgemäße Verwaltung WEG